Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.09.1948 zuletzt geändert am 08.12.2001
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Aufgaben der Kreisverbandsversammlung), § 14 (Gesamtvorstand) und § 15 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Aufgaben der Kreisverbandsversammlung) und § 15 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Kreisverbandsversammlung vom 26.11.2022 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Einbeck und die Namensänderung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.11.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.08.2006.
neue Satzung Bl. 218-225
Anmeldung Bl. 231 ff Band II
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende allein oder zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.
Beschlüsse Blatt 8-20 Band III der Akten
Satzung Blatt 21-28 Band III der Akten
Beschluss Blatt 447 der Akten
Satzung Blatt 449-458 der Akten
Satzung Blatt 155 - 164 Bd. III d.A.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.04.2008 mit dem Niedersächsisches Landvolk, Kreisverband Osterode (Harz) e.V. mit Sitz in Osterode am Harz (Amtsgericht Göttingen, VR 180019) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.