Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieser den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Christoph Partsch
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2024-12-20
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