Handelsregister · HRB 20669

Chronologischer Auszug

Landschaftsarchitektur Spiel & Raum GmbH · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landschaftsarchitektur Spiel & Raum
GmbH

b)
Herne
Geschäftsanschrift:
Margaretenstr. 6, 44651 Herne

c)
Gegenstand des Unternehmens sind
Planungen von Landschaft, Freianlagen
und Gärten sowie
Sachverständigentätigkeiten im Bereich
Landschaftsarchitektur.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Reichert, Janina Stefanie, Herne, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2023
a)
30.03.2023
Saveska
2c)
Nach Änderung:
2.1. Gegenstand des Unternehmens sind
Planungen von Landschaft, Freianlagen
und Gärten sowie
Sachverständigentätigkeiten im Bereich
Landschaftsarchitektur. 2.2. Die
Gesellschaft ist berechtigt
Zweigniederlassungen zu errichten. Sie
kann andere Unternehmen gleicher oder
verwandter Art gründen, erwerben oder
sich an ihnen beteiligen. 2.3. Der Notar hat
darauf hingewiesen, dass der Gegenstand
des Unternehmens erlaubnispflichtig
ist/sein könnte und vor Aufnahme einer
entsprechenden Geschäftstätigkeit
entweder eine behördliche Genehmigung
oder ein Negativattest eingeholt werden
sollte. Er hat darüber belehrt, dass die
rechtswidrige Aufnahme einer
erlaubnispflichtigen Unternehmenstätigkeit
eine Ordnungswideigkeit oder sogar eine
Straftat darstellen kann. 2.4. Die für die
Berufsangehörigen nach dem BauKaG
NRW geltenden Berufspflichten müssen
von der Gesellschaft beachtet werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Weiter wurden die Änderungen in §§ 4 (Stammkapital und
Stammeinlage), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 6
(Ergebisverwendung/Abtretung von Geschäftsanteilen)
beschlossen.
a)
11.08.2023
Nieswandt

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