a) Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten, b) die Verwaltung von fremdem und eigenem Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Allen oder einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans-Joachim Grunsch
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 1989 mit Änderung vom 18. Dezember 1996
Die Gesellschafterversammlung vom 19. Juli 2001 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) Ziffer (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15. Januar 1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.07.2001.
Gesellschaftsvertrag Blatt 64 Sonderband
Beschluss Blatt 79 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 81 ff Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 118/24) vom 04.12.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.