Zweck der Genossenschaft ist Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Zweck der Genossenschaft ist weiterhin die Förderung der kulturellen und sozialen Belange ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen durchzuführen, die der bestmöglichen Mitgliederförderung dienen. Dies wird insbesondere durch folgende Geschäftsgegenstände erreicht: Entwicklung, Erstellung und Betrieb von Projekten und Immobilienkonzepten zur Tourismusförderung; gemeinschaftliche Nutzung von Betriebseinrichtungen und von Geräten zur Gesundheitsförderung. Näheres hierzu wird in der Förderrichtlinie der Genossenschaft geregelt. Der Geschäftsgegenstand der Genossenschaft ist weiter die Förderung einer gesundheitsorientierten Lebensweise Ihrer Mitglieder, durch geeigneten Trainingsmaßnahmen und die Förderung einer gesunden Ernährung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Grundig
Klingenthal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 31.08.2013.
Die Generalversammlung vom 14.04.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Gegenstand), 3 (Rücklagen), 4 (Gewinnverwendung, Mindestverzinsung), 6 (Generalversammlung) und 8 (Der Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.04.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Rücklagen), 4 (Gewinnverwendung, Mindestverzinsung), 5 (Verlustdeckung, Nachschussausschluss, Verjährung), sowie die Einfügung des § 10 (Pflichten der Mitglieder) der Satzung beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen ändert sich entsprechend.
Die Generalversammlung vom 02.07.2024 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Gegenstand), 3 (Rücklagen), 7 (Der Vorstand) und 9 (Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Auseinandersetzung) der Satzung beschlossen. Der ursprüngliche § 2a (Mindestkapital) wurde in § 3 umbenannt und § 10 (neu: § 11 - Ausschluss eines Mitgliedes) wurde neu eingefügt, sodass sich die nachfolgende Nummerierung entsprechend ändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.