Handelsregister · VR 1138
Chronologischer Auszug
Landkombinat e.V. · Amtsgericht Neubrandenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "[LAND]Kombinat" e.V. b) Beggerow | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.Grundstücksgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorstand: Gorsleben, Roland Jürgen, Düvier, *XX.XX.XXXX Vorstand: Seifarth, Wibke, Beggerow, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 18.08.2007 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.05.2014 geändert. | a) 15.01.2016 Vossel b) Zuständigkeit des Registergerichts gemäß § 4 Gerichtsstrukturneuordnungsges etz zum 28.09.2015 geändert; bisher Amtsgericht Demmin VR 371 (DM), nunmehr Amtsgericht Neubrandenburg; Tag der ersten Eintragung: 16.10.2007 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.01.2016. |
| 2 | a) Name geändert, nun: Landkombinat e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Grundstücksgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Vorstände sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Gorsleben, Roland Jürgen, Loitz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2022 hat die Neufassung der Satzung und damit auch die Änderung des Namens des Vereins und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 14.12.2022 Ridder |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Grundstücksgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Vorstände sind befugt, Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2024 hat die Änderung der Satzung im Abschnitt "Vorstand" beschlossen. | a) 26.04.2024 Ridder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.