Handelsregister · VR 1138

Chronologischer Auszug

Landkombinat e.V. · Amtsgericht Neubrandenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"[LAND]Kombinat" e.V.

b)
Beggerow
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.Grundstücksgeschäfte bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Gorsleben, Roland Jürgen, Düvier, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Seifarth, Wibke, Beggerow, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 18.08.2007 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 18.05.2014 geändert.
a)
15.01.2016
Vossel

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß § 4
Gerichtsstrukturneuordnungsges
etz zum 28.09.2015 geändert;
bisher Amtsgericht Demmin VR
371 (DM), nunmehr Amtsgericht
Neubrandenburg;
Tag der ersten Eintragung:
16.10.2007
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.01.2016.
2a)
Name geändert, nun:
Landkombinat e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Grundstücksgeschäfte bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Vorstände
sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen
oder mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.

b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Gorsleben, Roland Jürgen, Loitz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2022 hat die Neufassung der Satzung und damit
auch die Änderung des Namens des Vereins und der allgemeinen Vertretungsregelung
beschlossen.
a)
14.12.2022
Ridder
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Grundstücksgeschäfte bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Vorstände
sind befugt, Rechtsgeschäfte mit anderen
gemeinnützigen Organisationen mit sich im eigenen
Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten
vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2024 hat die Änderung der Satzung im Abschnitt
"Vorstand" beschlossen.
a)
26.04.2024
Ridder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.