Handelsregister · HRA 12874

Chronologischer Auszug

Landgrafen-Apotheke Wiebke Conrads e. K. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landgrafen-Apotheke Beate Reitz

b)
Köln
b)
Inhaber:
Reitz, Beate, Apothekerin, Köln
a)
Einzelkaufmann
a)
03.04.2002
Larscheid

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
03.04.2002.
2a)
Landgrafen-Apotheke Wiebke Werner e.K.

b)
Geschäftsanschrift:
Dürener Str. 245, 50931 Köln
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Reitz, Beate, Apothekerin, Köln
Nunmehr
Inhaber:
Werner, Wiebke, Bonn, *XX.XX.XXXX
b)
Die Haftung des neuen Inhabers für die im Geschäftsbetrieb
entstandenen Verbindlichkeiten und der Übergang der in dem
Geschäftsbetrieb entstandenen Forderungen auf ihn ist beim
Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden.
a)
06.04.2009
Möhn
3a)
Neue Firma:

Landgrafen-Apotheke Wiebke Conrads e. K.

b)
Zweigniederlassung errichtet unter Firma
PRISMA Apotheke, Zweigniederlassung der
Landgrafen-Apotheke Wiebke Conrads e. K.,
50935 Köln,
Geschäftsanschrift: Lindenthalgürtel 63,
50935 Köln
b)
Nach Namensänderung:
Inhaber:
Conrads, Wiebke, Köln, *XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
03.08.2012
Großkelwing
4b)
Die Haftung des neuen Inhabers für die im Geschäftsbetrieb des
bisherigen Inhabers der jetzigen Zweigniederlassung
entstandenen Verbindlichkeiten und der Übergang der in dem
Geschäftsbetrieb entstandenen Forderungen auf ihn ist beim
Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden.
a)
03.08.2012
Großkelwing

b)
Spalte 5 b) von Amts
wegen zur Eintragung
lfd. Nr. 2 berichtigt.
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (72 IN 54/19) vom
27.03.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.04.2019
Behr
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (72 IN 54/19) vom
01.07.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das
Insolvenzverfahren eröffnet.
a)
11.07.2019
Behr

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.