Handelsregister · HRA 705969

Chronologischer Auszug

Landgasthof Rebstock Ottenhöfen GmbH & Co. KG · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landgasthof Rebstock Ottenhöfen GmbH &
Co. KG

b)
Ottenhöfen im Schwarzwald
Geschäftsanschrift:
Dorfstraße 1, 77883 Ottenhöfen im
Schwarzwald
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Landgasthof Rebstock Ottenhöfen
Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Ottenhöfen im
Schwarzwald (Amtsgericht Mannheim HRB 721020)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Höfer, Michael, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX, Einlage: 10.000,00
EUR.
a)
12.12.2014
Adam
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom
24.02.2020 (11 IN 59/20) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
a)
28.02.2020
Trost
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom
30.04.2020 (11 IN 59/20) wurde am 01.05.2020 über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 59/20)
aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. §
143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
a)
07.05.2020
Melzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.