Handelsregister · VR 61698
Chronologischer Auszug
LandFrauenverein Duttweiler e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) LandFrauenverein Duttweiler e.V. b) Neustadt an der Weinstraße - Duttweiler | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, höchstens 7 Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Teamsprecherin: Allein, Jessica, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Vorstand: Rühl, Carina, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Vorstand: Freymüller-Schmidt, Sabine, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Vorstand: Guth, Carola, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Vorstand: Winkelmann, Tina, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Vorstand: Anton, Susanne, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX Vorstand: Großhans, Monika, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 04.06.2024 mit Änderung vom 06.05.2025 in § 7 (Vorstand, Teamvorstand) und § 8 (Mitgliederversammlung). b) Der zunächst als unselbständige Untergliederung des LandFrauenverband Pfalz e.V (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1214) bestehende Ortsverein wurde aufgrund Satzungsänderung im LandFrauenverband Pfalz e.V, welche dort am 13.10.2023 wirksam wurde, zum nicht rechtsfähigen Verein ohne Satzung. Der Ortsverein hat am 04.06.2024 beschlossen, die Rechtsfähigkeit erlangen zu wollen, und sich erstmalig eine eigene Satzung gegeben. | a) 27.05.2025 Hundt b) Fall 1 |
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