Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Aufnahme von Krediten darf der Vorstand nur im einem von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Rahmen vornehmen. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen, der bevollmächtigt werden kann, den Verein nach § 30 BGB zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Berndt Urban
- -
Vorstand
Stefan Pförtsch
Regensburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.01.1987. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 67/68 SB;
Protokoll Bl. 90 ff SB; Neue Satzung Bl. 94 ff SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden.
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.