Handelsregister · VR 1604 KI

Chronologischer Auszug

Landesverband Schleswig-Holstein der Lehrkräfte der russischen Sprache an Schulen und Hochschulen e.V. (im Bundesverband der Lehrkräfte der russischen Sprache an Gymnasien und Hochschulen e.V.) · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesverband Schleswig-Holstein der Lehrkräfte
der russischen Sprache an Schulen und Hochschulen
e.V. (im Bundesverband der Lehrkräfte der russischen
Sprache an Gymnasien und Hochschulen e.V.)

b)
Kiel
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Otto, Antje, geb. Scheelen, Westensee

Vorstandsmitglied:

2.
Schünke, Marga, Satrup, Lehrerin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 06.01.1970
mit Änderung vom 22.05.1990
a)
21.05.2007
Signus
b)
Bereits beim
Amtsgericht Kiel
am 13.08.1971
von 21 VR 1446
nach VR 1604
umgeschrieben.

Tag der ersten Eintragung:
16.02.1970

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Schünke, Marga

Änderung zu Nr. 1:
Vorstandsmitglied:
Otto, Antje, *XX.XX.XXXX, Westensee

Vorstandsmitglied:
3.
Grams, Anja, *XX.XX.XXXX, Schleswig
a)
30.03.2009
Brück
3b)
Vorstandsmitglied:
4.
Schühler, Inke, *XX.XX.XXXX, Kiel

Änderung zu Nr. 3:
Name infolge Eheschließung berichtigt
Vorstandsmitglied:
Messer, Anja, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Otto, Antje
a)
07.07.2017
Grell

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.