Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.05.1992
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2005 hat die Änderung der Satzung in § § 5 und 8 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2006 hat die Erweiterung der Satzung um § 16 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Zweck), 2 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsgebiet), 3 (Mitgliedschaft), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeitrag), 8 (Vorstand), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 12 (Niederschriften), 13 (Satzungsänderung), 15 (Verbandsauflösung) und 16 (Ehrenrat) beschlossen. § 17 (Kassenprüfung) wurde neu eingefügt.
Freitext
Änderungsbeschluss Blatt 29 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 07.10.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Zuchtkoordinator. Je zwei von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam.
Satzung Bd. II Bl. 14ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.