Handelsregister · VR 31631

Chronologischer Auszug

Landesverband Landwirtschaft und Pferdehaltung Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesverband Landwirtschaft und Pferdehaltung
Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten/der Präsidentin und dem Vizepräsidenten/der
Vizepräsidentin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung für
Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als Euro
5.000.- die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Präsident:

1.
Gericke, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vizepräsident:

2.
Lehmann, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 15.03.2012

b)
Der Verein ist entstanden durch Abspaltung von
Teilen aus dem Vermögen des Landesverband
Gartanbau und Landwirtschaft mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, VR 4457 B) aufgrund des Spaltungsplans vom 28.02.2012 sowie
des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom
15.03.2012.

Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
a)
09.07.2012
Müller
b)
Satzung Bl. 12 R
-16
Zustimmungsbeschlüsse Bl. 6-7
Spaltungsplan
Bl. 22-24
2b)
Nicht mehr Vizepräsident:
2. Lehmann, Klaus

Vizepräsident:
3.
Mette, Werner, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
04.03.2013
Loest

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.