Handelsregister · VR 540724

Chronologischer Auszug

Landesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien Baden-Württemberg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien
Baden-Württemberg e.V.

b)
Singen Hohentwiel
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende
und der 2.Vorsitzende. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
1.Vorsitzender:
Mohr, Bernhard, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
2.Vorsitzender:
Schuler, Matthias, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 11.10.1997
a)
24.10.2014
Killer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
29.04.1998
Satzung:
AS 11 ff
2b)
Ausgeschieden als
1.Vorsitzender:
Mohr, Bernhard, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden als
2.Vorsitzender:
Schuler, Matthias, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Feist, Michael, geb. Waechter, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Mayer, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2016
Kaufmann
3b)
Ausgeschieden als
1. Vorsitzender:
Feist, Michael, geb. Waechter, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Jetzt gewählt als
1. Vorsitzender:
Mayer, Michael Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Krey, Dominic, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
18.07.2017
Kaufmann
4b)
Ausgeschieden als
1. Vorsitzender:
Mayer, Michael Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Bronner, Saskia Nadine, geb. Bucher, Münstertal,
*XX.XX.XXXX
a)
09.04.2018
Kaufmann
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende
und der 2.Vorsitzende. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 15.000,00 EUR die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 3
(Gemeinnützigkeit), 9 (Vorstand), 13 (Mitgliederversammlung), 14 (Einberufung der
Mitgliederversammlung) und 16 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
23.09.2022
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 203 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.