Handelsregister · VR 3205

Registerinformationen

Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz e.V. · Amtsgericht Koblenz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Koblenz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3205
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Letzte Eintragung
23.02.2022
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jens Jung

Worms

Vorstand

Ute Dederichs-Masius

Frechen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.06.1988 zuletzt geändert am 05.04.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 6 ( Kassenprüfer) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 f (Vergütung der Ehrenämter) und § 8 d (wissenschaftlicher Beirat) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) und § 10 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und § 7 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 11.08.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.05.2006.
  • Satzung Blatt 179 ff. der Akten
  • Satzung Bl. 198 der Akte Fall 6
  • Satzung Blatt 209 ff der Akte
  • Fall 9
  • Satzung Blatt 250 ff. der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.