Handelsregister · VR 7256

Registerinformationen

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Niedersachsen e.V. · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Niedersachsen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 7256
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
28.12.2017
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jörg Opper

Braunschweig

Vorstand

Sabine Schindel

Wolfenbüttel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 Euro erfordern die Zustimmung des Vorstandes.
  • Satzungsneufassung Bl. 59-69 d. A. Änderungsbeschluss Bl. 72 d. A. Tag der ersten Eintragung: 20.01.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
  • Beschluss Blatt 5-10 der Akten
  • Satzung Blatt 11-16 der Akten
  • Beschluss Blatt 59-77 sowie 106-110 der Akten Bd. II
  • Satzung Blatt 112 - 121 der Akten Bd. II

Satzung

  • Satzung vom 08.06.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gewinn- und Vermögensbildung, Verbot der Begünstigung und Anfallberechtigung), § 12 (Hauptversammlung) und § 18 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2016 und 19.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Gewinn- und Vermögensbildung, Verbot der Begünstigung und Anfallberechtigung), § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Hauptversammlung), § 16 (Beschlussfassung der Hauptversammlung), § 17 (Stimmrecht), § 18 (Vorstand) und § alt 21 (Auflösung des Verbandes) nun § 20, sowie die Streichung des alten § 20 (Ehrenrat) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.