Handelsregister · VR 10404

Registerinformationen

Landesverband Epilepsie Bayern e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesverband Epilepsie Bayern e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10404
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
09.12.2015
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Doris Wittig-Moßner

Nürnberg

Vorstand

Franz Ratzinger

Augsburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.06.1992 zuletzt geändert am 19.03.1993
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 ( Zweck und Aufgaben), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 11 (Beschlussfasssung der Mitgliederversammlung), 14 (Finanzkommission), 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 8 (Organe des Vereins) und 12 (Vorstand) der Satzung beschlossen, der bisherige § 14 (Finanzkommission) wurde gestrichen und die Nummerierung dadurch geändert. Der Sitz des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2015 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 9 (Mitgliederversammlung) und 15 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.07.1993. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7-11, 17-19 SB;
  • Satzung Bl. 68 SB; Protokoll Bl. 60 - 65 SB;
  • Satzung Bl. 77 SB; Protokoll Bl. 72 - 74 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.