Handelsregister · VR 3679

Registerinformationen

Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Düsseldorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3679
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
26.07.2022
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rudolf Lange

Hilden

Vorstand

Rainer Meilicke

Meckenheim

Vorstand

Emanuel Wiggerich

Unna

Vorstand

Kaija Elvermann

Waldbröl

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 22.03.1952 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.03.1992 geändert.
  • Durch Beschluss des Vertretertags vom 19.04.2004 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Durch Beschluss des Vertretertags vom 16.03.2006 wurde die Satzung geändert in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 6 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung).
  • Durch Beschluss des Vertretertages vom 22.11.2021 ist die Satzung geändert in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung), § 10 (Bezirksgruppen), § 12 (Datenschutz im Verein); im übrigen wurden Änderungen redaktioneller Art vorgenommen bzw. die vorgenannten Änderungen im Detail umgesetzt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.08.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.10.2004.
  • Satzung Blatt I Beschluss Blatt II der Akten
  • Satzung Blatt I, Beschluss Blatt II der Akten
  • Satzung Blatt III der Akten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.