Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 5553
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
06.05.2025
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden für den Fachbereich Finanzen und einem Mitglied der Landesjugendleitung. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 Euro vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei jeweils der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende für den Fachbereich Finanzen mitwirken muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Boettiger
Stuttgart
Vorstand
Michelle Müssig
Waldenbuch
Vorstand
Günter Geiger
Nordheim
Vorstand
Stein Wanvik
Heidelberg
Vorstand
Leander Bürkin
Bahlingen am Kaiserstuhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.05.1994 zuletzt geändert am 6./07.05.2000
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2002 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Fachbereich Alpinistik) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Vorstand), § 9 (Vertretung), § 10 (Aufgaben), § 11 (Geschäftsordnung des Vorstandes), § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 16 (Fachbereich Alpinistik), § 17 (Auflösung) und in § 18 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 8 (Vorstand) und in § 10 (Aufgaben) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2021 mit Nachtrag vom 30.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Vertretung), § 11 (Geschäftsordnung des Vorstandes), § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 16 (Sportfachbereich Alpinistik), § 17 (Auflösung) und § 18 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 8 (Vorstand), § 9 (Vertretung), § 10 (Aufgaben) und § 18 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.10.2005.