Handelsregister · VR 4978

Registerinformationen

Landesverband Aphasie und Schlaganfall Baden- Württemberg e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landesverband Aphasie und Schlaganfall Baden- Württemberg e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Weil der Stadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4978
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
17.07.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Joachim Müller

Abstatt

Vorstand

Franz Bihr

Ostfildern

Vorstand

Bärbel Schenke

Benningen am Neckar

Vorstand

Martin Ostertag

Reutlingen

Vorstand

Manfred Schenke

Benningen am Neckar

Vorstand

Petra Kühn-Beiwinkler

Karlsruhe

Vorstand

Manfred Gutscher

Hardthof

Vorstand

Hans-Jürgen Bauer

Meßstetten

Vorstand

Jürgen Spriegel

Leonberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 22.09.1990 mit Nachtrag vom 15.02.1991 zuletzt geändert am 03.12.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beitrag) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr und Gerichtsstand), 9 (Mitgliederversammlung) und 11 (Ehrenamtliche Tätigkeit) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 27.03.1991
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 24/25
  • Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 41
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 56 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 51 - 52, 55
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 66 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 59 und 60

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.