Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei der Eingehung von Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen, die den Wert von 1.500,00 EUR überschreiten sowie beim Abschluss, der Änderung oder Kündigung von Arbeits-, Werk- und Dienstleistungsverträgen ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Peter Schildwächter
Brokstedt
274
Helga Schultz
Selent
274
Ingeborg Pfeiffer
Fehmarn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2012-04-25
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