Handelsregister · HRA 2883

Chronologischer Auszug

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern · Amtsgericht Neubrandenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesforst Mecklenburg - Vorpommern -
Anstalt des öffentlichen Rechts

b)
Malchin

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Wahrnehmung der Aufgaben der
Landesforstverwaltung als Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises.
Zu den Aufgaben des eigenen
Wirkungskreises zählen insbesondere die
Verwaltung und Bewirtschaftung des
anstaltseigenen Waldes sowie des übrigen
Verwaltungsvermögens, die Wahrnehmung
von Dienstleistungsaufgaben, soweit diese
nicht unter § 2 Abs. 3 des
Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes fallen,
sowie der Jagdbetrieb. Die Landesforstanstalt
kann neue Geschäftsfelder erschließen,
soweit die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben
nicht beeinträchtigt wird und
wettbewerbsrechtliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Gegenstands des Unternehmens ist ferner die
Wahrnehmung folgender Aufgaben als
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises:
1. die Förderung des Privat- und
Körperschaftswaldes,
2. die Vorbereitung der forstlichen
Rahmenplanung,
3. die Standorterkundung, Waldbiotop- und
Naturraumkartierung und das forstliche
Monitoring,
4. die Durchführung des forstlichen
Forschungs- und Versuchswesens,
5, die Führung des Waldverzeichnisses,
6. die Durchführung forstrechtlicher
Verwaltungsverfahren,
7. die Ausübung der Forstaufsicht sowie des
Wald- und Forstschutzes,
8. die Wahrnehmung der
Naturschutzaufgaben nach dem
Landeswaldgesetzes Mecklenburg-
Vorpommem,
9. die Durchführung und Unterstützung von
Maßnahmen der Waldpädagogik, der Naturund Umweltbildung, des Waldtourismus zur
Förderung des ländlichen Raumes,
10. die Maßnahmen, die der Daseinsvorsorge
und Sicherung der besonderen
Zweckbestimmung des anstaltseigenen
Waldes im Sinne des § 6 Abs. 1 des
Landeswaldgesetzes dienen sowie
11. die Ausbildung.
Die Aufgaben nach Nr. 1 bis 5 nimmt die
Landesforstanstalt auch für die Nationalparke
wahr.
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Baum, Manfred Gerhard, Warlow, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Bestellt als
Stellvertreter:
Fischer, Thomas, Malchin, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Satzung ist errichtet am 06.07.2007.
a)
14.01.2021
Vossel
2b)
Geschäftsanschrift:
Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin

c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun:
Gegenstand des Unternehmens ist die
Wahrnehmung der Aufgaben der
Landesforstverwaltung als Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises.
Zu den Aufgaben des eigenen
Wirkungskreises zählen insbesondere die
Verwaltung und Bewirtschaftung des
anstaltseigenen Waldes sowie des übrigen
Verwaltungsvermögens, die Wahrnehmung
von Dienstleistungsaufgaben, soweit diese
nicht unter § 2 Abs. 3 des
Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes fallen,
sowie der Jagdbetrieb. Die Landesforstanstalt
kann neue Geschäftsfelder erschließen,
soweit die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben
nicht beeinträchtigt wird und
wettbewerbsrechtliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Gegenstands des Unternehmens ist ferner die
Wahrnehmung folgender Aufgaben als
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises:
1. die Förderung des Privat- und
Körperschaftswaldes,
2. die Vorbereitung der forstlichen
Rahmenplanung,
3. die Standorterkundung, Waldbiotop- und
Naturraumkartierung und das forstliche
Monitoring,
4. die Durchführung des forstlichen
Forschungs- und Versuchswesens,
5, die Führung des Waldverzeichnisses,
6. die Durchführung forstrechtlicher
Verwaltungsverfahren,
7. die Ausübung der Forstaufsicht sowie des
Wald- und Forstschutzes,
8. die Wahrnehmung der
Naturschutzaufgaben nach dem
Landeswaldgesetz Mecklenburg-
Vorpommern,
9. die Durchführung und Unterstützung von
Maßnahmen der Waldpädagogik, der Naturund Umweltbildung, des Waldtourismus zur
Förderung des ländlichen Raumes,
10. die Maßnahmen, die der Daseinsvorsorge
und Sicherung der besonderen
Zweckbestimmung des anstaltseigenen
Waldes im Sinne des § 6 Abs. 1 des
Landeswaldgesetzes dienen sowie
11. die Ausbildung.
Die Aufgaben nach Nr. 1 bis 5 nimmt die
Landesforstanstalt auch für die Nationalparke
wahr.
a)
08.02.2021
Vossel
3a)
Die Sitzung des Verwaltungsrates vom 18.08.2020 hat die
Änderung der Satzung in § 5 (Verwaltungsrat), § 6
(Beschlussfassung des Verwaltungsrates), § 7 (Vorstand) und §
8 (Aufbau und innere Organisation) beschlossen.
a)
26.07.2021
Vossel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.