Handelsregister · HRA 102181
Chronologischer Auszug
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale b) Erfurt und Frankfurt am Main c) (1) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. (2) Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunalund Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. (4) Die Bank kann treuhänderische Aufgaben, insbesondere für die Länder Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem des Wohnungswesens und Städtebaus, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden diese durch bei der Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete Landestreuhandstellen wahrgenommen. (5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse, insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen, nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen.(6) Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute oder unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. (8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Dr. Merl, Günther, Oberursel, *XX.XX.XXXX Vorstand: Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kobiela, Peter, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX Vorstand: Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX Vorstand: Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Quensen, Harald, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 10.08.1998 zuletzt geändert am 19.07.2005 | a) 12.06.2006 Gauer b) Tag der ersten Eintragung: 04.02.2000. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden, *XX.XX.XXXX | a) 20.07.2006 Gauer | |||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Quensen, Harald, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) 17.09.2007 Gauer | |||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 hat die Änderung der §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 der Satzung beschlossen. | a) 16.10.2007 Gauer | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 22.10.2007 Kirchner | |||
| 6 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Kobiela, Peter, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX | a) 09.04.2008 Gauer | |||
| 7 | b) Bestellt: Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt, *XX.XX.XXXX | a) 28.07.2008 Gauer | |||
| 8 | a) Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Änderung der §§ 11, 12 und 14 der Satzung beschlossen. | a) 23.09.2008 Gauer | |||
| 9 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Merl, Günther, Oberursel, *XX.XX.XXXX | a) 28.10.2008 Gauer | |||
| 10 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt, *XX.XX.XXXX | a) 13.05.2009 Gauer | |||
| 11 | c) (1) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunalund Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. (4) Die Bank kann treuhänderische Aufgaben, insbesondere für die Länder Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem des Wohnungswesens und Städtebaus, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden diese durch bei der Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. (5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse, insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen, nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. (6) Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute oder unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. (8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | b) Bestellt: Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen. Dabei wurde § 5 (Geschäfte) der Satzung geändert. | a) 22.12.2009 Kirchner | |
| 12 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt, *XX.XX.XXXX | a) 09.02.2010 Kießling | |||
| 13 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2010 Kießling | |||
| 14 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2010 Kirchner | |||
| 15 | c) (1) Der Bank obliegen insbosondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. (2) Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunalund Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. (4) Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis 28. (5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. (6) Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. (8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Änderung der §§ 5, 6, 8, 10, 12, 13, 18, 24-29 der Satzung beschlossen. | a) 03.11.2010 Biernat | ||
| 16 | a) geändert nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) Eintragung Nr. 15 von Amts wegen ergänzt, nun: Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung), 10 (Sitzungen der Trägerversammlung), 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), 13 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25 (Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss), 27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des Verwaltungsrates) beschlossen. | a) 17.11.2010 Biernat | ||
| 17 | c) (1) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein- Westfalen sowie die Aufgaben einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank kann auch in weiteren Ländern Sparkassenzentralbankfunktionen übernehmen. (2) Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den in Abs. 1 genannten Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. (4) Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis 28. (5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. (6) Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. (8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Änderung der §§ 3, 4, 5, 8, 10, 11, 14, 15 und 29 der Satzung beschlossen. | a) 24.08.2012 Brendel | ||
| 18 | b) Gemäß Art. 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main | b) Bestellt: Vorstand: Fenk, Jürgen, Wien, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2012 Kirchner | ||
| 19 | b) Bestellt: Vorstand: Groß, Thomas, Starnberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der §§ 8, 11 und 29 der Satzung beschlossen. | a) 22.11.2012 Kirchner | ||
| 20 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2013 Kaßner | |||
| 21 | b) Bestellt: Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX | a) 28.01.2015 Kießling | |||
| 22 | b) Bestellt: Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2015 Kießling | |||
| 23 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX | a) 15.10.2015 Kießling | |||
| 24 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2016 Kießling | |||
| 25 | b) Bestellt: Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2017 Bitter | |||
| 26 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Kronberg, *XX.XX.XXXX | a) 06.10.2017 Geilfuß | |||
| 27 | a) Die Trägerversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 11 (Zusammensetzung - Verwaltungsrat), 13 (Sitzungen), 14 (Ausschüsse) und 15 (Risiko- und Kreditausschuss) sowie die Aufhebung des § 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 27.07.2018 Bitter | |||
| 28 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Schmid, Christian Alexander, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2019 Bitter | |||
| 29 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Nickel, Frank Walter Friedel, Eschwege, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2020 Bitter | |||
| 30 | b) Bestellt: Vorstand: Rhino, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2021 Bitter | |||
| 31 | a) Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der §§10 (Sitzungen - Trägerversammlung), 13 (Sitzungen - Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und 17 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. | a) 19.04.2021 Bitter | |||
| 32 | a) Die Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 (Zuständigkeit), 11 (Zusammensetzung - Verwaltungsrat), 12 (Zuständigkeit - Verwaltungsrat), 13 (Sitzungen - Verwaltungsrat), 16 (Zusammensetzung - Vorstand) und 24 (Rechtsform, Name) beschlossen. | a) 10.12.2021 Bitter | |||
| 33 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Weiss, Tamara Katja, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) 27.12.2023 Kirchner | |||
| 34 | a) Die Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der §§ 8 (Zusammensetzung Trägerversammlung), 9 (Zuständigkeit Trägerversammlung) und 11 (Zusammensetzung Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen. | a) 12.02.2024 Kirchner | |||
| 35 | a) Eintragung lfd. Nr. 34, Spalte 5a aus technischen Gründen erneut eingetragen: Die Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der §§ 8 (Zusammensetzung Trägerversammlung), 9 (Zuständigkeit Trägerversammlung) und 11 (Zusammensetzung Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen. | a) 19.02.2024 Kirchner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.