Handelsregister · HRA 102181

Chronologischer Auszug

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale · Amtsgericht Jena

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

b)
Erfurt und Frankfurt am Main

c)
(1) Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen. (2) Als
Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunalund Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige
Geschäfte der Gemeinden und
Gemeindeverbände, der Länder Hessen und
Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. (4) Die Bank kann treuhänderische
Aufgaben, insbesondere für die Länder
Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den
Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem
des Wohnungswesens und Städtebaus, der
Wirtschaft, der Landwirtschaft und des
Umweltschutzes, werden diese durch bei der
Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete
Landestreuhandstellen wahrgenommen. (5)
Die Bank betreibt eine Bausparkasse,
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen, nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen.(6) Die Bank kann
Bankgeschäfte aller Art und weitere im
kreditwirtschaftlichen Bereich übliche
Dienstleistungen und Geschäfte betreiben,
soweit die Bankgeschäfte und weiteren
Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar
oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank
dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene selbständige
Einrichtungen schaffen sowie bebaute oder
unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt,
Pfandbriefe,
Kommunalschuldverschreibungen und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
(8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte
der Bank sind unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei
sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht
mindestens aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Dr. Merl, Günther, Oberursel, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kobiela, Peter, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Quensen, Harald, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung vom 10.08.1998 zuletzt geändert am 19.07.2005
a)
12.06.2006
Gauer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.02.2000.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden, *XX.XX.XXXX
a)
20.07.2006
Gauer
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Quensen, Harald, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
17.09.2007
Gauer
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 hat die
Änderung der §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 der Satzung
beschlossen.
a)
16.10.2007
Gauer
5b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
22.10.2007
Kirchner
6b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kobiela, Peter, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX
a)
09.04.2008
Gauer
7b)
Bestellt:
Vorstand:
Bungarten, Stefan, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2008
Gauer
8a)
Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat nach Anhörung des
Verwaltungsrates die Änderung der §§ 11, 12 und 14 der
Satzung beschlossen.
a)
23.09.2008
Gauer
9b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Merl, Günther, Oberursel, *XX.XX.XXXX
a)
28.10.2008
Gauer
10b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bungarten, Stefan, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
a)
13.05.2009
Gauer
11c)
(1) Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den

Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunalund Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige
Geschäfte der Gemeinden und
Gemeindeverbände, der Länder Hessen und
Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. (4) Die Bank kann treuhänderische
Aufgaben, insbesondere für die Länder
Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den
Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem
des Wohnungswesens und Städtebaus, der
Wirtschaft, der Landwirtschaft und des
Umweltschutzes, werden diese durch bei der
Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete
Geschäftsbereiche wahrgenommen. (5) Die
Bank betreibt eine Bausparkasse,
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen, nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen. (6) Die Bank kann
Bankgeschäfte aller Art und weitere im
kreditwirtschaftlichen Bereich übliche
Dienstleistungen und Geschäfte betreiben,
soweit die Bankgeschäfte und weiteren
Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar
oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank
dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene selbständige
Einrichtungen schaffen sowie bebaute oder
unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt,
Pfandbriefe,
Kommunalschuldverschreibungen und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
(8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte
der Bank sind unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei
sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
b)
Bestellt:
Vorstand:
Krick, Reiner, Mühlheim, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären
Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land

der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen.
Dabei wurde § 5 (Geschäfte) der Satzung geändert.
a)
22.12.2009
Kirchner
12b)
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2010
Kießling
13b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Vorstand:
Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
a)
12.02.2010
Kießling
14b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Vorstand:
Krick, Reiner, Mühlheim, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2010
Kirchner
15c)
(1) Der Bank obliegen insbosondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen. (2) Als
Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunalund Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige
Geschäfte der Gemeinden und
Gemeindeverbände, der Länder Hessen und
Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. (4) Die Bank kann für die Länder
Hessen und Thüringen und andere Träger der
öffentlichen Verwaltung treuhänderische und
Aufgaben der öffentlichen Förderung
übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen
Förderung, insbesondere des
Wohnungswesens und Städtebaues, der
Wirtschaft, der Landwirtschaft und des
Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch
bei der Bank in Hessen und Thüringen gem.
Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die
Bildung einer gemeinsamen
Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen
eingerichtete Geschäftsbereiche
wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis
28. (5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbstständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen. (6) Die Bank kann
Bankgeschäfte aller Art und weitere im
kreditwirtschaftlichen Bereich übliche
Dienstleistungen und Geschäfte betreiben,
soweit die Bankgeschäfte und weiteren
Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar
oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank
dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene
selbstständige Einrichtungen schaffen sowie
bebaute und unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt,
Pfandbriefe nach den Bestimmungen des
Pfandbriefgesetzes und sonstige
Schuldverschreibungen auszugeben. (8) Im
Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte
der Bank sind unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei
sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat nach Anhörung des
Verwaltungsrates die Änderung der §§ 5, 6, 8, 10, 12, 13, 18,
24-29 der Satzung beschlossen.
a)
03.11.2010
Biernat
16a)
geändert nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
a)
Eintragung Nr. 15 von Amts wegen ergänzt, nun:
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung der
Trägerversammlung), 10 (Sitzungen der Trägerversammlung),
12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), 13 (Sitzungen des
Verwaltungsrates), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25
(Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss),
27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung)
sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der
Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des
Verwaltungsrates) beschlossen.
a)
17.11.2010
Biernat
17c)
(1) Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein-
Westfalen sowie die Aufgaben einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank
kann auch in weiteren Ländern
Sparkassenzentralbankfunktionen
übernehmen.
(2) Als Sparkassenzentralbank verwaltet die
Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den in Abs. 1 genannten
Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte.
(3) Als Kommunal- und Staatsbank besorgt
die Bank bankmäßige Geschäfte der
Gemeinden und Gemeindeverbände, der
Länder Hessen und Thüringen, sonstiger
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen,
die diesen nahe stehen, und unterstützt sie
mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
(4) Die Bank kann für die Länder Hessen und
Thüringen und andere Träger der öffentlichen
Verwaltung treuhänderische und Aufgaben
der öffentlichen Förderung übernehmen. Für
den Bereich der öffentlichen Förderung,
insbesondere des Wohnungswesens und
Städtebaues, der Wirtschaft, der
Landwirtschaft und des Umweltschutzes,
werden die Aufgaben durch bei der Bank in
Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des
Staatsvertrages über die Bildung einer
gemeinsamen Sparkassenorganisation
Hessen-Thüringen eingerichtete
Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres
regeln die §§ 24 bis 28.
(5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbstständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen.
(6) Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und
weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich
übliche Dienstleistungen und Geschäfte
betreiben, soweit die Bankgeschäfte und
weiteren Dienstleistungen und Geschäfte
unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung
der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene
selbstständige Einrichtungen schaffen sowie
bebaute und unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern.
(7) Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach
den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes
und sonstige Schuldverschreibungen
auszugeben.
(8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen.
(9) Die Geschäfte der Bank sind unter
Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu
führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche
Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die
Belange der Sparkassen und der Kommunen
zu fördern. Unter Berücksichtigung des
öffentlichen Auftrages der Bank ist die
Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat nach Anhörung des
Verwaltungsrates die Änderung der §§ 3, 4, 5, 8, 10, 11, 14, 15
und 29 der Satzung beschlossen.
a)
24.08.2012
Brendel
18b)
Gemäß Art. 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt
am Main
b)
Bestellt:
Vorstand:
Fenk, Jürgen, Wien, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX
a)
11.10.2012
Kirchner
19b)
Bestellt:
Vorstand:
Groß, Thomas, Starnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der
§§ 8, 11 und 29 der Satzung beschlossen.
a)
22.11.2012
Kirchner
20b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2013
Kaßner
21b)
Bestellt:
Vorstand:
Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX
a)
28.01.2015
Kießling
22b)
Bestellt:
Vorstand:
Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2015
Kießling
23b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2015
Kießling
24b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Krick, Reiner, Mühlheim, *XX.XX.XXXX

Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2016
Kießling
25b)
Bestellt:
Vorstand:
Kemler, Hans-Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
31.05.2017
Bitter
26b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Kemler, Hans-Dieter, Kronberg, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2017
Geilfuß
27a)
Die Trägerversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der
Satzung in §§ 11 (Zusammensetzung - Verwaltungsrat), 13
(Sitzungen), 14 (Ausschüsse) und 15 (Risiko- und
Kreditausschuss) sowie die Aufhebung des § 29
(Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
27.07.2018
Bitter
28b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Schmid, Christian Alexander, Heusenstamm,
*XX.XX.XXXX
a)
30.01.2019
Bitter
29b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Nickel, Frank Walter Friedel, Eschwege, *XX.XX.XXXX
a)
08.06.2020
Bitter
30b)
Bestellt:
Vorstand:
Rhino, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
22.02.2021
Bitter
31a)
Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der
§§10 (Sitzungen - Trägerversammlung), 13 (Sitzungen -
Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und 17
(Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
a)
19.04.2021
Bitter
32a)
Die Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der
Satzung in §§ 9 (Zuständigkeit), 11 (Zusammensetzung -
Verwaltungsrat), 12 (Zuständigkeit - Verwaltungsrat), 13
(Sitzungen - Verwaltungsrat), 16 (Zusammensetzung - Vorstand)
und 24 (Rechtsform, Name) beschlossen.
a)
10.12.2021
Bitter
33b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Weiss, Tamara Katja, Winnenden, *XX.XX.XXXX
a)
27.12.2023
Kirchner
34a)
Die Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der
§§ 8 (Zusammensetzung Trägerversammlung), 9 (Zuständigkeit
Trägerversammlung) und 11 (Zusammensetzung
Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
a)
12.02.2024
Kirchner
35a)
Eintragung lfd. Nr. 34, Spalte 5a aus technischen Gründen
erneut eingetragen:
Die Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der
§§ 8 (Zusammensetzung Trägerversammlung), 9 (Zuständigkeit
Trägerversammlung) und 11 (Zusammensetzung
Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
a)
19.02.2024
Kirchner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.