Handelsregister · HRA 29821
Chronologischer Auszug
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale b) Frankfurt am Main und Erfurt (Hauptniederlassung Erfurt, Amtsgericht Erfurt HRA 2181) Zweigniederlassung unter Firma Landeskreditkasse zu Kassel Niederlassung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Kassel (Amtsgericht Kassel HRA 10046) c) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann treuhänderische Aufgaben, insbesondere für die Länder Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden diese durch bei der Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete Landestreuhandstellen wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstandsmitglied: Dr. Merl, Günther, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Schrauth, Kurt-Dieter, Erfurt, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Kobiela, Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 10.08.1998 | a) 10.11.2004 Aul b) Tag der ersten Eintragung: 02.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 6 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2004 Walden | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schrauth, Kurt-Dieter, Erfurt, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2004 Walden | |||
| 4 | a) Die Gewährträgerversammlung vom 25.11.2002 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Stammkapital), 4 (Trägerschaft, Haftung), 4 a (Erlöschen der Mitträgerschaft), 7 (Organe), 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung), 9 (Zuständigkeit der Trägerversammlung), 10 (Sitzungen der Trägerversammlung), 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats), 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 13 (Sitzungen des Verwaltungsrats), 16 Zusammensetzung des Vorstands), 19 (Unterrichtung der Organe und Träger), 21 (Jahresabschluss), 22 (Jahresüberschuss, Rücklagen), 23 (Verlustdeckung) und 26 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 01.08.2005 Simon b) Beschluss Blatt 118 - 126 Sonderband neue Satzung Bl. 129 ff. Sonderband | |||
| 5 | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Quensen, Harald, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) 19.01.2006 Diehl b) Anmeldung Blatt 110 Sonderband | |||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2006 Diehl b) Anmeldung Blatt 128 Sonderband | |||
| 7 | b) Zweigniederlassung unter Firma Landeskreditkasse zu Kassel Niederlassung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, 34117 Kassel | a) 01.02.2007 Dinges-Król b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs.6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zu Sitz der Zweigniederlassung gemäß Artikel 43 Nr.2 HRV von Amts wegen ergänzt | |||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Quensen, Harald, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Trägerversammlung vom 15.03.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 beschlossen. | a) 24.09.2007 Dinges-Król b) Fall 9 | ||
| 9 | b) Nunmehr: (Hauptniederlassung Erfurt, Amtsgericht Jena HRA 102181) | b) Nicht mehr Vorstand: Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 08.11.2007 Harder b) Fall 10 | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Kobiela, Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 07.04.2008 Diehl b) Fall 11 | |||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2008 Simon b) Fall 12 | |||
| 12 | a) Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit) und 14 (Ausschüsse) beschlossen. | a) 25.09.2008 Simon b) Fall 13 | |||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Merl, Günther, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX | a) 21.10.2008 Diehl b) Fall 14 | |||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 08.05.2009 Faldus b) Fall 15 | |||
| 15 | b) Bestellt als Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX | a) 10.12.2009 Leifert b) Fall 17 | |||
| 16 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann treuhänderische Aufgaben, insbesondere für die Länder Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden diese durch bei der Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen. | a) 11.12.2009 Leifert Fall 16 | ||
| 17 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 09.02.2010 Hofacker b) Fall 18 | |||
| 18 | c) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kautbännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 12 (Zuständigkeit), 13 (Sitzungen), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25 (Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss), 27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des Verwaltungsrates) beschlossen. | a) 08.10.2010 Hofacker b) Fall 19 | |
| 19 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) 20.10.2010 Hofacker b) Fall 20 | |||
| 20 | c) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentralbank in den Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein- Westfalen sowie die Aufgaben einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank kann auch in weiteren Ländern Sparkassenzentralbankfunktionen übernehmen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsrnittel der Sparkassen in den in Abs. 1 genannten Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis 28. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen- Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. | a) Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), 4 (Trägerschaft, Haftung), 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit), 15 (Kreditausschuss) und 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 31.08.2012 Gollbach b) Fall 22 | ||
| 21 | b) Nicht mehr Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2012 Dittberner b) Fall 23 | |||
| 22 | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Groß, Thomas, Starnberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung), 11 (Zusammensetzung) und 29 (Übergangsbestimmungen für den Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 29.11.2012 Hohmann b) Fall 24 | ||
| 23 | a) Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung), 11 (Zusammensetzung) und 29 (Übergangsbestimmungen für den Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 06.12.2012 Hohmann b) Fall 25 Zur laufenden Nummer 22, Spalte 5 zur Eintragung vom 29.11.2012 aus systemtechnischen Gründen von Amts wegen gelöscht und erneut eingetragen. | |||
| 24 | b) Nicht mehr Vorstand: Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX | a) 07.08.2013 Dinges-Król M.A. b) Fall 26 | |||
| 25 | b) Bestellt als Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX | a) 28.01.2015 Pussehl b) Fall 27 | |||
| 26 | b) Bestellt als Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2015 Pussehl b) Fall 28 | |||
| 27 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2015 Hewlett b) Fall 29 | |||
| 28 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2016 Zentgraf b) Fall 30 | |||
| 29 | b) Bestellt als Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 29.05.2017 Zentgraf b) Fall 31 | |||
| 30 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 06.10.2017 Zentgraf b) Fall 32 | |||
| 31 | a) Trägerversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Zusammensetzung), 13 (Sitzungen), 14 (Ausschüsse), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und die Aufhebung des § 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 26.07.2018 Zentgraf b) Fall 33 | |||
| 32 | b) Bestellt als Vorstand: Schmid, Christian Alexander, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2019 Hewlett b) Fall 34 | |||
| 33 | b) Bestellt als Vorstand: Nickel, Frank Walter Friedel, Eschwege, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 05.06.2020 Hewlett b) Fall 35 | |||
| 34 | b) Bestellt als Vorstand: Rhino, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2021 Zentgraf b) Fall 36 | |||
| 35 | a) Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Sitzungen-Trägerversammlung), 13 (Sitzungen-Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und 17 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 13.04.2021 Zentgraf b) Fall 37 | |||
| 36 | a) Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in - § 9 (Zuständigkeit), - § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats), - § 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), - § 13 (Sitzungen des Verwaltungsrats), - § 16 (Zusammensetzung des Vorstands) sowie - § 24 (Rechtsform, Name) beschlossen. | a) 08.02.2022 Pussehl b) Fall 38 | |||
| 37 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Weiss, Tamara Katja, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2023 Dittberner b) Fall 39 | |||
| 38 | a) Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der Satzung in - § 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung), - § 9 (Zuständigkeit), - § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats) beschlossen. | a) 02.02.2024 Faldus b) Fall 40 | |||
| 39 | a) Eintragung aus systemtechnischen Gründen wiederholt. Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der Satzung in - § 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung), - § 9 (Zuständigkeit), - § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats) beschlossen. | a) 21.02.2024 Handrow b) Fall 41 |
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