Handelsregister · HRA 29821

Chronologischer Auszug

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

b)
Frankfurt am Main und Erfurt
(Hauptniederlassung Erfurt, Amtsgericht Erfurt
HRA 2181)
Zweigniederlassung unter Firma
Landeskreditkasse zu Kassel Niederlassung
der Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale, Kassel (Amtsgericht Kassel HRA
10046)

c)
Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen. Als
Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und
Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige
Geschäfte der Gemeinden und
Gemeindeverbände, der Länder Hessen und
Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. Die Bank kann treuhänderische
Aufgaben, insbesondere für die Länder
Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den
Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem
des Wohnungswesens und Städtebaues, der
Wirtschaft, der Landwirtschaft und des
Umweltschutzes, werden diese durch bei der
Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete
Landestreuhandstellen wahrgenommen. Die
Bank betreibt eine Bausparkasse
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann
Bankgeschäfte aller Art und weitere im
kreditwirtschaftlichen Bereich übliche
Dienstleistungen und Geschäfte betreiben,
soweit die Bankgeschäfte und weiteren
Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar
oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank
dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene selbständige
Einrichtungen schaffen sowie bebaute und
unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern. Die Bank ist berechtigt,
Pfandbriefe,
Kommunalschuldverschreibungen und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen. Die Geschäfte der
Bank sind unter Beachtung kaufmännischer
Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein
wirtschaftliche Gesichtspunkte zu
berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.

b)
Vorstandsmitglied:
Dr. Merl, Günther, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Schrauth, Kurt-Dieter, Erfurt, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Kobiela, Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung vom 10.08.1998
a)
10.11.2004
Aul

b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.01.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Satzung Blatt 6 ff.
Sonderband
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2004
Walden
3b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Schrauth, Kurt-Dieter, Erfurt, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2004
Walden
4a)
Die Gewährträgerversammlung vom 25.11.2002 hat die
Änderung der Satzung in den §§ 3 (Stammkapital), 4
(Trägerschaft, Haftung), 4 a (Erlöschen der Mitträgerschaft), 7
(Organe), 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung), 9
(Zuständigkeit der Trägerversammlung), 10 (Sitzungen der
Trägerversammlung), 11 (Zusammensetzung des
Verwaltungsrats), 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 13
(Sitzungen des Verwaltungsrats), 16 Zusammensetzung des
Vorstands), 19 (Unterrichtung der Organe und Träger), 21
(Jahresabschluss), 22 (Jahresüberschuss, Rücklagen), 23
(Verlustdeckung) und 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
01.08.2005
Simon

b)
Beschluss Blatt 118 -
126 Sonderband
neue Satzung Bl. 129 ff.
Sonderband
5b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Dr. Quensen, Harald, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
19.01.2006
Diehl

b)
Anmeldung Blatt 110
Sonderband
6b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Riener, Heinz, Hanau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
08.06.2006
Diehl

b)
Anmeldung Blatt 128
Sonderband
7b)
Zweigniederlassung unter Firma
Landeskreditkasse zu Kassel Niederlassung
der Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale, 34117 Kassel
a)
01.02.2007
Dinges-Król

b)
Verweis auf die
Eintragung beim Gericht
der Zweigniederlassung
gemäß Artikel 61 Abs.6
EGHGB von Amts
wegen gelöscht und
Postleitzahl zu Sitz der
Zweigniederlassung
gemäß Artikel 43 Nr.2
HRV von Amts wegen
ergänzt
8b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Bräuer, Norbert, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Quensen, Harald, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
Die Trägerversammlung vom 15.03.2007 hat die Änderung der
Satzung in §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 beschlossen.
a)
24.09.2007
Dinges-Król

b)
Fall 9
9b)
Nunmehr:
(Hauptniederlassung Erfurt, Amtsgericht Jena
HRA 102181)
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
08.11.2007
Harder

b)
Fall 10
10b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Kobiela, Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
07.04.2008
Diehl

b)
Fall 11
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
21.07.2008
Simon

b)
Fall 12
12a)
Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat die Änderung der
Satzung in § 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit) und 14
(Ausschüsse) beschlossen.
a)
25.09.2008
Simon

b)
Fall 13
13b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Merl, Günther, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
a)
21.10.2008
Diehl

b)
Fall 14
14b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
08.05.2009
Faldus

b)
Fall 15
15b)
Bestellt als
Vorstand:
Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX
a)
10.12.2009
Leifert

b)
Fall 17
16c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun:
Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Ländern Hessen und Thüringen. Als
Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und
Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige
Geschäfte der Gemeinden und
Gemeindeverbände, der Länder Hessen und
Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. Die Bank kann treuhänderische
Aufgaben, insbesondere für die Länder
Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den
Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem
des Wohnungswesens und Städtebaues, der
Wirtschaft, der Landwirtschaft und des
Umweltschutzes, werden diese durch bei der
Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete
Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank
betreibt eine Bausparkasse insbesondere in
den Ländern Hessen und Thüringen nach den
Vorschriften des Gesetzes über
Bausparkassen unter der Bezeichnung
"Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als
rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die
Bausparkasse sind ein gesonderter
Jahresabschluss und ein Lagebericht
aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte
aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen
Bereich übliche Dienstleistungen und
Geschäfte betreiben, soweit die
Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen
und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der
Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in
diesem Rahmen Beteiligungen eingehen,
eigene selbständige Einrichtungen schaffen
sowie bebaute und unbebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern. Die Bank ist berechtigt,
Pfandbriefe,
Kommunalschuldverschreibungen und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen. Die Geschäfte der
Bank sind unter Beachtung kaufmännischer
Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein
wirtschaftliche Gesichtspunkte zu
berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären
Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land
der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen.
a)
11.12.2009
Leifert
Fall 16
17b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
09.02.2010
Hofacker

b)
Fall 18
18c)
Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen.
Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte.
Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die
Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden
und Gemeindeverbände, der Länder Hessen
und Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.
Die Bank kann für die Länder Hessen und
Thüringen und andere Träger der öffentlichen
Verwaltung treuhänderische und Aufgaben
der öffentlichen Förderung übernehmen. Für
den Bereich der öffentlichen Förderung,
insbesondere des Wohnungswesens und
Städtebaues, der Wirtschaft, der
Landwirtschaft und des Umweltschutzes,
werden die Aufgaben durch bei der Bank in
Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des
Staatsvertrages über die Bildung einer
gemeinsamen Sparkassenorganisation
Hessen-Thüringen eingerichtete
Geschäftsbereiche wahrgenommen.
Die Bank betreibt eine Bausparkasse
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbstständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen.
Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und
weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich
übliche Dienstleistungen und Geschäfte
betreiben, soweit die Bankgeschäfte und
weiteren Dienstleistungen und Geschäfte
unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung
der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene
selbstständige Einrichtungen schaffen sowie
bebaute und unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern.
Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den
Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen.
Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung
kautbännischer Grundsätze zu führen. Dabei
sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
a)
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäfte), 8
(Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 12 (Zuständigkeit), 13
(Sitzungen), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25
(Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss),
27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung)
sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der
Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des
Verwaltungsrates) beschlossen.
a)
08.10.2010
Hofacker

b)
Fall 19
19c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun:
Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen.
Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsmittel der
Sparkassen in den Ländern Hessen und
Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte.
Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die
Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden
und Gemeindeverbände, der Länder Hessen
und Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.
Die Bank kann für die Länder Hessen und
Thüringen und andere Träger der öffentlichen
Verwaltung treuhänderische und Aufgaben
der öffentlichen Förderung übernehmen. Für
den Bereich der öffentlichen Förderung,
insbesondere des Wohnungswesens und
Städtebaues, der Wirtschaft, der
Landwirtschaft und des Umweltschutzes,
werden die Aufgaben durch bei der Bank in
Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des
Staatsvertrages über die Bildung einer
gemeinsamen Sparkassenorganisation
Hessen-Thüringen eingerichtete
Geschäftsbereiche wahrgenommen.
Die Bank betreibt eine Bausparkasse
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbstständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen.
Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und
weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich
übliche Dienstleistungen und Geschäfte
betreiben, soweit die Bankgeschäfte und
weiteren Dienstleistungen und Geschäfte
unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung
der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene
selbstständige Einrichtungen schaffen sowie
bebaute und unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern.
Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den
Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen.
Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei
sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
20.10.2010
Hofacker

b)
Fall 20
20c)
Der Bank obliegen insbesondere die
Aufgaben einer Sparkassenzentralbank in den
Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein-
Westfalen sowie die Aufgaben einer
Kommunal- und einer Staatsbank in den
Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank
kann auch in weiteren Ländern
Sparkassenzentralbankfunktionen
übernehmen.
Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank
insbesondere die Liquiditätsrnittel der
Sparkassen in den in Abs. 1 genannten
Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik
und stellt den Sparkassen angemessene
Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren
obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den
Sparkassen die sich aus dem Verbund
ergebenden Geschäfte.
Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die
Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden
und Gemeindeverbände, der Länder Hessen
und Thüringen, sonstiger Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts sowie von Unternehmen, die diesen
nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer
Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.
Die Bank kann für die Länder Hessen und
Thüringen und andere Träger der öffentlichen
Verwaltung treuhänderische und Aufgaben
der öffentlichen Förderung übernehmen. Für
den Bereich der öffentlichen Förderung,
insbesondere des Wohnungswesens und
Städtebaues, der Wirtschaft, der
Landwirtschaft und des Umweltschutzes,
werden die Aufgaben durch bei der Bank in
Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des
Staatsvertrages über die Bildung einer
gemeinsamen Sparkassenorganisation
Hessen-Thüringen eingerichtete
Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres
regeln die §§ 24 bis 28.
Die Bank betreibt eine Bausparkasse
insbesondere in den Ländern Hessen und
Thüringen nach den Vorschriften des
Gesetzes über Bausparkassen unter der
Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-
Thüringen" als rechtlich unselbstständige
Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein
gesonderter Jahresabschluss und ein
Lagebericht aufzustellen.
Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und
weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich
übliche Dienstleistungen und Geschäfte
betreiben, soweit die Bankgeschäfte und
weiteren Dienstleistungen und Geschäfte
unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung
der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen
Beteiligungen eingehen, eigene
selbstständige Einrichtungen schaffen sowie
bebaute und unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte erwerben und
veräußern.
Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den
Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und
sonstige Schuldverschreibungen auszugeben.
Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank
Mitgliedschaften an Verbänden und anderen
Organisationen eingehen.
Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei
sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen und die Belange der
Sparkassen und der Kommunen zu fördern.
Unter Berücksichtigung des öffentlichen
Auftrages der Bank ist die Erzielung von
Gewinn nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes.
a)
Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Stammkapital), 4 (Trägerschaft, Haftung), 5
(Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 11
(Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit), 15 (Kreditausschuss)
und 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat)
beschlossen.
a)
31.08.2012
Gollbach

b)
Fall 22
21b)
Nicht mehr
Vorstand:
Berger, Johann, Lenggries, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Fenk, Jürgen, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
09.10.2012
Dittberner

b)
Fall 23
22b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Groß, Thomas, Starnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 8 (Zusammensetzung), 11 (Zusammensetzung)
und 29 (Übergangsbestimmungen für den Verwaltungsrat)
beschlossen.
a)
29.11.2012
Hohmann

b)
Fall 24
23a)
Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 8 (Zusammensetzung), 11 (Zusammensetzung)
und 29 (Übergangsbestimmungen für den Verwaltungsrat)
beschlossen.
a)
06.12.2012
Hohmann

b)
Fall 25

Zur laufenden Nummer
22, Spalte 5 zur
Eintragung vom
29.11.2012 aus
systemtechnischen
Gründen von Amts
wegen gelöscht und
erneut eingetragen.
24b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *XX.XX.XXXX
a)
07.08.2013
Dinges-Król M.A.

b)
Fall 26
25b)
Bestellt als
Vorstand:
Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX
a)
28.01.2015
Pussehl

b)
Fall 27
26b)
Bestellt als
Vorstand:
Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2015
Pussehl

b)
Fall 28
27b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *XX.XX.XXXX
a)
11.10.2015
Hewlett

b)
Fall 29
28b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstandsmitglied:
Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2016
Zentgraf

b)
Fall 30
29b)
Bestellt als
Vorstand:
Kemler, Hans-Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
29.05.2017
Zentgraf

b)
Fall 31
30b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Kemler, Hans-Dieter, Kronberg im Taunus,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2017
Zentgraf

b)
Fall 32
31a)
Trägerversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 11 (Zusammensetzung), 13 (Sitzungen), 14
(Ausschüsse), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und die
Aufhebung des § 29 (Übergangsbestimmung für den
Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
26.07.2018
Zentgraf

b)
Fall 33
32b)
Bestellt als
Vorstand:
Schmid, Christian Alexander, Heusenstamm,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2019
Hewlett

b)
Fall 34
33b)
Bestellt als
Vorstand:
Nickel, Frank Walter Friedel, Eschwege, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Grüntker, Herbert Hans, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
05.06.2020
Hewlett

b)
Fall 35
34b)
Bestellt als
Vorstand:
Rhino, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
25.02.2021
Zentgraf

b)
Fall 36
35a)
Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 10 (Sitzungen-Trägerversammlung), 13
(Sitzungen-Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss)
und 17 (Geschäftsführung) beschlossen.
a)
13.04.2021
Zentgraf

b)
Fall 37
36a)
Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der
Satzung in

- § 9 (Zuständigkeit),
- § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats),
- § 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats),
- § 13 (Sitzungen des Verwaltungsrats),
- § 16 (Zusammensetzung des Vorstands) sowie
- § 24 (Rechtsform, Name)

beschlossen.
a)
08.02.2022
Pussehl

b)
Fall 38
37b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Weiss, Tamara Katja, Winnenden, *XX.XX.XXXX
a)
13.12.2023
Dittberner

b)
Fall 39
38a)
Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der
Satzung in
- § 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung),
- § 9 (Zuständigkeit),
- § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats)
beschlossen.
a)
02.02.2024
Faldus

b)
Fall 40
39a)
Eintragung aus systemtechnischen Gründen wiederholt.
Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der
Satzung in
- § 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung),
- § 9 (Zuständigkeit),
- § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats)
beschlossen.
a)
21.02.2024
Handrow

b)
Fall 41

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.