Handelsregister · HRA 104440
Chronologischer Auszug
Landesbank Baden-Württemberg · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Landesbank Baden-Württemberg b) Karlsruhe Weitere Sitze: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12704), Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 004356) Zweigniederlassung unter der Firma Baden-Württembergische Bank, unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 720004) c) Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden- Württemberg; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgabe einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des S 6 Abs. 2 des Sparkassengesetzes . Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschafte rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbanden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am. Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger sein. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. | a) Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Dr. Jaschinski, Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schielke, Joachim, Backnang, *XX.XX.XXXX Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX Vorstand: Zipf, Rudolf Friedrich, Billigheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Walter, Bernhard Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., München, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11. November 1998 (GBl. 1998, 589 ff.) Satzung vom 01.01.1999 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.07.2005. | a) 20.10.2006 Dietrichkeit b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.10.2006. Satzung: Sonderband 1 Blatt 39ff. letzter Änderungsbeschluss: Sonderband 5 Blatt 9 Tag der ersten Eintragung: 09.03.1999 | |
| 2 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung unter der Firma Baden-Württembergische Bank, unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 70173 Stuttgart | a) 28.06.2007 Dotterer | |||
| 3 | b) Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma Sachsen Bank unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 04105 Leipzig | a) 07.04.2008 Ley | |||
| 4 | b) Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Leipzig, 04105 Leipzig | a) 07.05.2008 Prellwitz | |||
| 5 | b) Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma Rheinland-Pfalz Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 55116 Mainz Daten der Hauptniederlassung geändert; nun: Weitere Sitze: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12704), Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 004356), Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 40687) | b) Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., Mannheim, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 15.07.2008 Prellwitz | ||
| 6 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgabe einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes . Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschafte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbanden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. . | a) Die Gewährträgerversammlung hat am 25.04.2008 die Änderung der Satzung in §§ 1, 4, 12, 15, 18, 19, 20 und 30 beschlossen. Ferner wurde das Statut der Sachsen Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden- Württemberg und das Statut der Rheinland-Pfalz Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen. | a) 15.07.2008 Prellwitz | ||
| 7 | c) Gegenstand von Amts wegen ergänzt in: Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgabe einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes . Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschafte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbanden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung " Baden- Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergischen Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das Statut der BW Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Rheinland-Pfalz Bank ("RP-Bank"). Die RP-Bank übernimmt für Rheinland-Pfalz und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft, das Geschäftsfeld Private Banking und das Geschäftsfeld der Beratung institutioneller Kunden unter anderem in Fondsanlagen sowie gegebenenfalls die Abwicklung von Förderkrediten der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH) als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die RP-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die RP-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der RP-Bank werden durch das Statut der RP-Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Sachsen Bank". Die Sachsen Bank übernimmt für Sachsen und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft und das Geschäftsfeld Private Banking als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die Sachsen Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die Sachsen Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Sachsen Bank werden durch das Statut der Sachsen Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. . | a) 30.07.2008 Prellwitz | |||
| 8 | b) Daten der Zweigniederlassung berichtigt in: Zweigniederlassung unter der Firma Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 04105 Leipzig | b) Bestellt als Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Jaschinski, Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Die Trägerversammlung vom 23.06.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 8, 10, 13, 18, 19 und 27 beschlossen. Ferner wurde § 2 des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank neu gefasst. | a) 10.08.2009 Feißt | |
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Walter, Bernhard Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 11.05.2010 Büchner | |||
| 10 | a) Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung 12.07.2010 wurde die Satzung in § 3 Abs. 6 neu gefasst, in § 4 Abs. 7, 8, 9, 10 geändert, in den §§ 6 bis 20 neu gefasst, der bisherige § 19 in § 21 umbeziffert, die §§ 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 geändert, die bisherigen §§ 28 bis 31 in die §§ 30 bis 33 umbeziffert, sowie § 33 Abs. 2 geändert. Ferner wurden die §§ 6 Abs. 2 und 8 Abs. 1 des Statuts der Baden-Württembergischen Bak neu geasst. | a) 01.09.2010 Ley b) Fall 14 | |||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2010 Ley | |||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Kaemmerer, Peter A., Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 04.05.2011 Büchner | |||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Schielke, Joachim, Backnang, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2011 Linder | |||
| 14 | b) Bestellt als Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2012 Büchner | |||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Zipf, Rudolf Friedrich, Billigheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2012 Büchner | |||
| 16 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.12.2012 wurde die Satzung in § 3 (Stammkapital) geändert und § 3a (Genehmigtes Kapital) eingefügt. | a) 31.01.2013 Lamadé | |||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Strüder, Hans-Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2013 Lamadé | |||
| 18 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2014 Rinke | |||
| 19 | b) Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) "LBBW Luxemburg S.A. ", Munsbach, Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. §§ 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden- Württemberg in Verbindung mit §§ 122 a ff UmwG sowie Art 278 ff des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 05.05.2014 Rinke | |||
| 20 | a) Am 09.05.2014 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in der Präambel sowie in § 3 Abs. 2 bis 7, § 3a, § 9 Ziff. 4, Ziff.9, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3, 4 , § 15 Abs. 1, 2, 4, § 17 Abs. 1 bis 4 beschlossen. Weiterhin den Wegfall der §§ 18 bis 20. Die nachfolgenden Bestimmungen wurden in der Ziffernfolge geändert; die §§ 21 bis 26 wurden zu §§ 18 bis 23. Geändert wurden folgenden Bestimmungen neuer Ziffernfolge: § 24, § 25 Abs. 3, § 26. Die bisherigen §§ 30 bis 32 wurden zu §§ 27 bis 29 sowie der nachfolgende § 30 Abs. 2 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen | a) 20.05.2014 Rinke | |||
| 21 | b) Bestellt als Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2014 Buba | |||
| 22 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2015 wurden die Statute der a) Baden-Württembergischen Bank b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank c) LBBW Sachsen Bank geändert. Wegen der Einzelheiten, wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 09.06.2015 Buba | |||
| 23 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Setzer, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2016 Buba | |||
| 24 | b) Bestellt als Vorstand: Neske, Rainer, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2016 Buba | |||
| 25 | a) Am 30.05.2014 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen. | a) 19.07.2016 Buba | |||
| 26 | a) Eintragung laufende Nr. 25 von Amts wegen berichtigt wie folgt: Am 30.05.2016 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen. | a) 19.07.2016 Buba | |||
| 27 | b) Nicht mehr Vorstand: Vetter, Hans-Jörg, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2016 Siol | |||
| 28 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Ricken, Christian, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Mandt, Ingo M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2017 Siol | |||
| 29 | b) Bestellt als Vorstand: Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 02.08.2017 Kautzmann | |||
| 30 | b) Nicht mehr Vorstand: Freiherr von Uslar-Gleichen, Carl Alexander, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2018 Kaluza | |||
| 31 | b) Aufgehoben als Zweigniederlassung: Sachsen Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, 04105 Leipzig c) Gegenstand geändert; nun: Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgabe einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes . Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschafte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbanden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung " Baden- Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergischen Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das Statut der BW Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Rheinland-Pfalz Bank ("RP-Bank"). Die RP-Bank übernimmt für Rheinland-Pfalz und die angrenzenden Wirtschaftsräume als regionale Kundenbank das Geschäftsfeld des Unternehmenskundengeschäfts mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft, das Geschäftsfeld Private Banking und das Geschäftsfeld der Beratung institutioneller Kunden unter anderem in Fondsanlagen sowie gegebenenfalls die Abwicklung von Förderkrediten der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH) als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die RP-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die RP-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der RP-Bank werden durch das Statut der RP-Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. Die Landesbank ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. | a) Am 05.02.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 18 Abs.7 beschlossen, § 4 Abs.10 wurde gestrichen. Ferner wurde das Statut der Sachsen Bank mit Ablauf des 31.03.2018 aufgehoben. | a) 05.07.2018 Kaluza | ||
| 32 | b) Aufgehoben als Zweigniederlassung: Rheinland-Pfalz Bank unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg 55116 Mainz c) Gegenstand berichtigt u.a. aufgrund der Aufhebung von § 4 Abs.9 und 10 der Satzung; nun: Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. Die Landesbank ist Univeralbank und internationale Geschäftsbank. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. Die Landesbank hat eine rechlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden- Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden- Württemberg die Geschäftsfelder des Privatund Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden- Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbständige Einheit innerhalb der Ladesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 6. Juli 2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Status werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. | a) Am 25.02.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) beschlossen. Ferner wurde das Statut der Rheinland-Pfalz Bank mit Ablauf des 31.03.2019 aufgehoben. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen. | a) 08.04.2019 Kaluza | ||
| 33 | a) Am 17.05.2019 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 6 und § 22 beschlossen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tag wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen. | a) 12.06.2019 Kaluza | |||
| 34 | b) Nicht mehr Vorstand: Horn, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX | a) Am 06.03.2020 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 5 (Aifsichtsrat) beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank in § 4 (Gremien), § 6 (Aufsichtsrat), § 10 (Geschäftsleitung), § 12 (Zeichnungsbefugnis) und § 16 (Inkrafttreten) geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 12.05.2020 Kretzler | ||
| 35 | b) Bestellt als Vorstand: Agathagelidis, Anastasios, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Münz, Stefanie, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Wirth, Volker, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2021 Rühl | |||
| 36 | a) Am 24.06.2022 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), § 9 (Aufgaben der Hauptversammlung), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung) sowie § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrats) beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 03.08.2022 Rühl | |||
| 37 | b) Bestellt als Vorstand: Götz, Andreas, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) 02.09.2022 Rühl | |||
| 38 | b) Bestellt als Vorstand: Erdle, Joachim, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lochner, Karl-Manfred, Burgthann, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2024 Rühl |
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