Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten,zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Satzung Bl.160-167
Tag der ersten Eintragung: 25.09.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2006.
Beschluss Blatt 87 - 105 der Akten
Satzung Blatt 118 - 125 der Akten
Beschluss Blatt 138 bis 145 der Akten
Satzung Blatt 146 bis 154 der Akten
Beschluss Blatt 9 bis 16 Bd.V der Akten
Satzung Blatt 17 bis 23 Bd.V der Akten
Beschluss Blatt 74 - 81 Bd. V der Akten
Satzung Blatt 93 - 99 Bd. V der Akten
Fall 7
Satzung
Satzung vom 18.02.1951
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Ziele und Aufgaben), § 13 (Verbandsausschuß), § 15 (Vorstand) und die Einfügung von § 16a (Anti-Doping-Bestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Pflichten der Mitglieder), § 12 (Verbandstag), § 15 (Vorstand) und § 16 (Formvorschriften bei Tagungen und Sitzungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Ziele und Aufgaben) und § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.