Handelsregister · VR 110043

Chronologischer Auszug

Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.

b)
Vechta
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Caritasdirektor.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzende:
Professorin Dr. Holling, Agnes, Vechta, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Kühling, Friedrich, Visbek, *XX.XX.XXXX
Caritasdirektor:
Dr. Tepe, Gerhard, Cloppenburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.01.1921 zuletzt geändert am 12.06.1995
a)
27.10.2005
Sextroh

b)
Satzung Blatt 109 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
31.03.1921
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 254
Amtsgericht Vechta getreten.
Freigegeben am 27.10.2005.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Professorin Dr. Holling, Agnes, Vechta, *XX.XX.XXXX
a)
18.07.2006
Lauth
3b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Kühling, Friedrich, Visbek, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Pohlmann, Martin, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
Die Delegiertenversammlung vom 25.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 7
und 11 Abs. 3 g beschlossen. In der Vertreterversammlung am 14.12.2006 wurde die
Satzung im übrigen neu gefasst.
a)
30.11.2007
Schroeder

b)
Beschluss Blatt 38 der Akten;
Satzung Bl. 40 - 48 der Akten
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Für die Gründung von Rechtsträgern oder
die Beteiligung an solchen sowie für den Betrieb eigener
Einrichtungen bedarf der Vorstand der Zustimmung der
Delegiertenversammlung. Für den Erwerb, die Belastung
und die Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, die Übernahme von
Bürgschaften, die Aufnahme und Vergabe von Darlehen,
die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen und
größeren Instandsetzungsarbeiten mit einem Wert von
über 100.000,00 EUR, die Einstellung von leitenden
Mitarbeitern, die Aufnahme und den Ausschluss von
Mitgliedern sowie für die Erhebung von Klagen bedarf
der Vorstand der Zustimmung des Cariatsrates.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Aufgaben), § 6 (Mitglieder), § 7 (Anerkennung, Aufnahme, Austritt und Ausschluss von
Mitgliedern), § 10 (Delegiertenversammlung), § 11 (Caritasrat), § 12 (Vorstand) und § 14
(Aufsicht) beschlossen.
a)
13.02.2015
Götze

b)
Satzung Blatt 82-86 Band II der
Akten
5a)
Die Delegiertenversammlung vom 20.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Aufgaben) beschlossen.
a)
28.01.2019
Tasler

b)
Fall 5

Satzung Bl. 116 - 125 der Akten
6a)
Die Delegiertenversammlung vom 29.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Aufgaben) beschlossen.
a)
21.09.2021
Tasler

b)
Fall 6

Satzung Bl. 146 - 156 Band II
der Akten
7a)
Die Delegiertenversammlung vom 24.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Mitglieder), § 7 (Anerkennung, Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), § 10
(Delegiertenversammlung) und § 11 (Caritasrat) beschlossen.
a)
16.03.2026
Grabbe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.