Handelsregister · HRB 31487

Chronologischer Auszug

Lander Consult Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kaiserslautern

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lander Consult Verwaltungs-UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Neuhemsbach
Geschäftsanschrift:
Randecker Hof 3, 67680 Neuhemsbach

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Managementberatung sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
"Lander Consult UG (haftungsbeschränkt) &
Co. KG" mit dem Sitz in Neuhemsbach,
deren Gegenstand Consulting im
Managementbereich ist.
1.000,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Wendel-Lander, Elke, Neuhemsbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013.
a)
06.05.2013
Brell

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
24/18) vom 28.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
01.03.2018
Kurz

b)
Fall 3
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
24/18) vom 10.04.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
15.03.2019
Kurz

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.