Handelsregister · HRB 31487
Chronologischer Auszug
Lander Consult Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kaiserslautern
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lander Consult Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) b) Neuhemsbach Geschäftsanschrift: Randecker Hof 3, 67680 Neuhemsbach c) Gegenstand des Unternehmens ist die Managementberatung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der "Lander Consult UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG" mit dem Sitz in Neuhemsbach, deren Gegenstand Consulting im Managementbereich ist. | 1.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Wendel-Lander, Elke, Neuhemsbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013. | a) 06.05.2013 Brell b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 24/18) vom 28.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 01.03.2018 Kurz b) Fall 3 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 24/18) vom 10.04.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 15.03.2019 Kurz b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.