Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind zwei Mitglieder des Vorstandes darunter der 1. Vorsitzende oder der Kassenwart. Der Vorstand ist beschlußfähig bei Anwesenheit von drei Mitgliedern. Bei mit Stimmengleichheit gefaßten Beschlüssen des Vorstands entscheidet die Stimme des jeweiligen ersten Vorsitzenden.
Satzung Blatt 4-7 der Akten; Beschl. Bl. 20-24 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 810 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Satzung
Satzung vom 24.02.1996 zuletzt geändert am 04.03.2000
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