Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Naturtextilbekleidung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie andere Unternehmen zu erwerben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Anneliese Claßen-Kohnen
Aachen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hermann Josef Kohnen
Aachen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2004
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Anneliese Claßen-Kohnen, Aachen, geb. 03.07.1953 unter der Firma LANA natural wear e.Kfr. in Aachen (AG Aachen, HRA 6048) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.04.2004. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 75.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2004 hat weiterhin eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beschlüsse der Gesellschafter) und § 10 (Einziehung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 100.000,00 EUR um 150.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR beschlossen.