LAMIRO Projektentwicklungsgesellschaft mbH Planung und Bauleitung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mayen
Geschäftsanschrift
Kottenheimer Weg 41-43, 56727 Mayen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 13461
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Letzte Eintragung
24.08.2017
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Projektierung von baulichen Anlagen aller Art und Übernahme der Bauleitung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
AIexandra Laubenthal
Mayen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Oliver Alexander Kettenhofen
Weitersburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.1995
Die Gesellschafterversammlung hat am 10.08.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. In der gleichen Gesellschafterversammlung wurden auch die §§ 6 (Beschlüsse der Gesellschafter), 8 (Vor- und Ankaufsrecht), 10 (Einziehung), 11 (Erbfolge) und 12 (Abfindung) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes 3461 AG Andernach getreten. Freigegeben am 07.12.2005.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.