Handelsregister · HRA 3249
Chronologischer Auszug
Lambacher Werkzeug- und Maschinenbau GmbH & Co. KG · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lambacher Werkzeug- und Maschinenbau GmbH & Co. KG b) Dietenheim | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Lambacher Verwaltungs-GmbH, Dietenheim (Amtsgericht Ulm HRB 4900) | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Maier, Brigitta, Dietenheim, *XX.XX.XXXX, Einlage: 5.000,00 EUR. Kommanditist: Lambacher, Albert, Dietenheim, *XX.XX.XXXX, Einlage: 5.000,00 EUR. Kommanditist: Lambacher, Günter, Dietenheim, *XX.XX.XXXX, Einlage: 5.000,00 EUR. | a) 21.03.2006 Becker b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 06.02.2004 Die personenbezogenen Ordnungsziffern sind anlässlich der Umschreibung aus technischen Gründen entfallen. | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Herrenweiher 26, 89165 Dietenheim | a) 24.05.2012 Amann | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 28.03.2024 (2 IN 138/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 04.04.2024 Bullmann | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 04.04.2024 (2 IN 138/24) wurden die Befugnisse des vorläufigen Verwalters geändert. Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 09.04.2024 Hoof |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.