Der Betrieb und die Unterhaltung des Freizeitbades in Aßlar.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Betriebsleiter vertreten die Stadt Aßlar in den Anlegenheiten des Eigenbetriebs. Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern und einem stellvertretenden Betriebsleiter. Zwei Betriebsleiter vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Betriebsleiter ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufende Betriebsführung werden die Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind die Erklärungen nur rechtsverbindlich wenn sie vom Bürgermeister oder einem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Oliver Krämer
Ehringshausen
Betriebsleiter(in)
Maja Richter
Aßlar
Betriebsleiter(in)
Hubertus Kuhl
Aßlar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Aßlar
Satzung
Satzung vom 20.09.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.