Handelsregister · HRB 246525

Chronologischer Auszug

Lagerbox 2Go Logistik GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lagerbox 2Go Logistik GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Britzer Damm 84, 12347 Berlin

c)
Logistik, Spedition und Lagerei,
sowie alle dazugehörigen Hilfsgeschäfte.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Drache, Leonie Lara, *XX.XX.XXXX,
Schulzendorf

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
03.07.2020
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2022
ist der Sitz der Gesellschaft von
Schulzendorf (Amtsgericht Cottbus, HRB 14828 CB) nach Berlin
verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz).
a)
12.10.2022
Mallison
b)
Tag der ersten Eintragung:
20.08.2020
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
25.10.2023 (AZ: 36l IN 5855/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
31.10.2023
Daenell
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass
Verfügungen der Schuldnerin
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
31.10.2023 (AZ: 36l IN 5855/23)
aufgehoben.
a)
08.11.2023
Daenell

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.