Handelsregister · HRB 11498
Chronologischer Auszug
LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg- Vorpommern b) Rostock Geschäftsanschrift: Hannes-Meyer-Platz 7, 18146 Rostock c) Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulantmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft gewährleistet beim Betrieb der in Absatz 2 dieses Vertrages genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind, oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder einer Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln, geachtet wird; 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird; 7. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind; 8. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; 9. dass als Gesellschafter nur derjenige aufgenommen wird, der die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 S. 6 2. Halbsatz SGB V als Leistungsbringer erfüllt. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Wolff, Thomas, Geesthacht, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. med. Kramer, Detlef, Geesthacht, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2010 mit Änderung vom 08.02.2010. | a) 03.03.2010 Freese | |
| 2 | b) Mit der ISG Intermed Service GmbH & Co KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 19.07.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 28.07.2010 Freese | ||||
| 3 | b) Der mit der ISG Intermed Service GmbH § Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) am 19.07.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.05.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat der Änderung zugestimmt. | a) 30.06.2011 Freese | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kramer, Jan, Geesthacht, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 18.06.2013 Gödke b) Beschluss vom 06.06.2013 | ||||
| 5 | b) Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck HRA 5869 HL)) am 19.07.2010 abgeschlossene und am 23.05.2011 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat der Änderung zugestimmt. | a) 22.01.2014 Weers | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. med. Kramer, Detlef, Geesthacht, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Kramer, Jan, Geesthacht, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 28.05.2019 Eick b) Fall 7 | ||||
| 7 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Lauenburger Straße 67, 21502 Geesthacht | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Wolff, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 07.08.2019 Gödke b) Fall 8 | |||
| 8 | b) Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG, Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) am 19.07.2010 abgeschlossene und am 23.05.2011 sowie am 04.12.2013 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 17.05.2022 mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben. | a) 25.05.2022 Lenz b) Fall 9 | ||||
| 9 | b) Mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG, Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869) als herrschendem Unternehmen ist am 23.11.2023 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2023 zugestimmt. | a) 14.12.2023 Bartikowski b) Fall 10 |
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