Handelsregister · HRB 117641

Chronologischer Auszug

LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Berlin · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Berlin

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Gertrud-Kolmar-Straße 9, 10117
Berlin

c)
(1)
Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen
und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung
möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen,
in denen Ärzte insbesondere in
den Fachgebieten der Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Pathologie, Humangenetik gebietsübergreifend tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant-medizinische Versorgung
der Bevölkerung sicherzustellen,
Synergieeffekte zu schaffen und
vorhandene Einsparpotenziale zu
nutzen.
(2)
Gegenstand der Gesellschaft ist
der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte
Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren
im Sinne des § 95 SGB V.
(3)
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar
der Erreichung oder Förderung
des Gesellschaftszwecks dienen
und die mit ethischen Grundsätzen
des ärztlichen Berufs vereinbar
sind. Zu diesem Zweck kann sich
die Gesellschaft auch an anderen
Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen.
(4)
Die Gesellschaft gewährleistet
beim Betrieb der in Absatz 2 dieses Vertrages genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere

1. dass die Gesellschaft selbst und
die für die Gesellschaft tätigen
Ärzte und sonstigen Personen das
Selbstbestimmungsrecht und die
Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten
und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum
Datenschutz einhalten;

2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf
nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der
Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und
keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit
ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht
vereinbar sind, oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Die Gesellschaft wird die für
sie tätigen Ärzte anhalten, ihren
ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, den ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und
die ihnen nach berufsrechtlichen
und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden
Fortbildungspflichten zu erfüllen;

3. dass jeder von der Gesellschaft
zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder einer Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich
und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner
ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der
Gesellschaft unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen ist und
jeder für die Gesellschaft tätige
Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von
Nichtärzten entgegenzunehmen
und zu beachten hat;

4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik
und Therapie ausschließlich die
für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht
nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für
die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes
solche Entscheidungen überlassen
dürfen,

5. dass das Recht der Patienten,
den Arzt frei zu wählen oder zu
wechseln, geachtet wird;

6. dass der behandelnde Arzt zur
Unterstützung der diagnostischen
Maßnahmen oder zur Therapie
auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen
hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen
weiteren Arzt hinzuzuziehen oder
einem anderen Arzt überwiesen zu
werden, nicht abgelehnt wird;
7. dass im Zusammenhang mit
den ärztlichen Leistungen keine
Waren und andere Gegenstände
an die Patienten abgegeben werden oder unter Mitwirkung der
Gesellschaft und/oder der für die
Gesellschaft tätigen Ärzte durch
Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit
dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit
nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen
ihrer Besonderheit notwendiger
Bestandteil der ärztlichen Therapie sind;

8. dass die Gesellschaft und die
für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht
zur Dokumentation, die Regeln
zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung,
die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte
bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe;

9. dass als Gesellschafter nur derjenige aufgenommen wird, der die
Voraussetzungen nach § 126 SGV
V und/oder nach § 95 Abs. 1 S. 3
2. Halbsatz SGB V als Leistungsbringer erfüllt.
31.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
War Geschäftsführer:

1.
Wolff, Thomas, *XX.XX.XXXX, Hamburg

Geschäftsführer:
2.
Dr. Kramer, Detlef, *XX.XX.XXXX,
Geesthacht
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
16.10.2006
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 23.12.2008
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008
ist der Sitz der Gesellschaft von
Geesthacht (Amtsgericht Lübeck,
HRB 7013 HL) nach Berlin verlegt
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Sitz), § 3
(Ziel und Gegenstand der Gesellschaft) sowie vollständig neu gefasst.
a)
28.01.2009
Melchior
b)
Tag der ersten Eintragung:
19.09.2006
2b)
Geschäftsanschrift:
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
a)
05.05.2009
Steinberg
3b)
Es besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag vom
19.07.2010 mit der ISG Intermed
Service GmbH & Co. KG mit Sitz
in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck HRA 5869 HL), dem die Gesellschafterversammlung durch
Beschluss vom 19.07.2010 zugestimmt hat.
a)
19.08.2010
Krause
4b)
Der mit der ISG Intermed Service
GmbH & Co. KG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 23.05.2011 in § 4 Satz
2 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch
Beschluss vom 23.05.2011 zugestimmt.
a)
14.07.2011
Müller
5b)
Geschäftsanschrift:
Lauenburger Straße 61, 21502
Geesthacht
b)
Geschäftsführer:
3.
Dr. Kramer, Jan, *XX.XX.XXXX, Geesthacht
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
19.07.2012
Schröder
6b)
Geschäftsanschrift:
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
a)
08.08.2012
Schröder
7b)
Geschäftsführer:
4.
Wolff, Thomas, *XX.XX.XXXX, Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
21.06.2013
Waligorski
8b)
Der mit der ISG Intermed Service
GmbH & Co. KG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 04.12.2013 geändert in
§ 4 (Verlustübernahme). Die Gesellschafterversammlung hat durch
Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
a)
30.12.2013
Müller
9b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Dr. Kramer, Detlef
a)
04.06.2019
Salein
10b)
Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG mit Sitz in
Geesthacht (Amtsgericht Lübeck,
HRA 5869 HL) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.07.2010 ist durch
Vereinbarung vom 17.05.2022 mit
Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.
a)
16.01.2023
Berge
11b)
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 23.11.2023 mit der SG
Intermed Service GmbH & Co. KG
mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht
Lübeck HRA 5869 HL) als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom
23.11.2023 zugestimmt hat.
a)
01.12.2023
Dr. Dr. Schulte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.