Handelsregister · VR 704283
Chronologischer Auszug
Ladakh Hilfe e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ladakh Hilfe e.V. b) Sitz von Günzburg verlegt; nun: Freiburg im Breisgau | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Nicht mehr Vorstand: Wood, Karola, Waldstetten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende; nunmehr bestellt als 1. Vorsitzende: Klein, Johanna, geb. Komp, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Lücking, Sara, Herford, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Eisele, Peter, Dürrlauingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Dunst, Bernhard, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Rupprecht, Maria, Kammeltal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwärtin: Kramer-Becker, Andrea, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 15.06.2003 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 16.03.2023. Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins) und § 10 (Auflösung und Zweckänderung) beschlossen. | a) 30.07.2024 Gottschaldt b) Tag der ersten Eintragung: 09.07.2003 Gemäß § 6 Abs. 1 S. 7 VRV eingetragen: Vorherige Registerstelle: Amtsgericht Memmingen, VR 10918 Satzung: AS 15 - 18 |
| 2 | a) Berichtigung von Amts wegen zu Eintragung lfd. Nr. 1 in Spalte 4: Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins) und § 10 (Auflösung und Zweckänderung) beschlossen. | a) 24.09.2024 Wendling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.