Handelsregister · HRB 211326

Registerinformationen

Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bühl
Geschäftsanschrift
Carl-Benz-Straße 10, 12, 14, 77731 Willstätt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 211326
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
25.03.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, sowie die Herstellung von Halbfertigprodukten im Lebensmittelbereich und Handel mit Lebensmittelprodukten, Getränken und Non-Food Artikeln.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Anatolij Lackmann

Kehl

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Andreas Kempel

Appenweier

Einzelprokura
Zweigniederlassung

Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH

Bühl

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2002
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 23.05.2003
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband 1 Blatt 13-21

Unternehmensvertrag

  • Mit der "Lackmann Holding GmbH", Willstätt (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 725650) wurde am 11.11.2022 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 11.11.2022 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.