Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Insolvenz
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 29.03.2017 (Az. IN 201/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Gemäß § 32 HGB von Amts wegen eingetragen.
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.06.2017 (Az. IN 201/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.