Handelsregister · HRB 8321
Chronologischer Auszug
Lackiersysteme Seifert GmbH · Amtsgericht Königstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lackiersysteme Seifert GmbH b) Kronberg im Taunus Geschäftsanschrift: In der Schneithohl 1, 61476 Kronberg im Taunus c) Der Betrieb eines Handelsunternehmens für Lackiersysteme und Oberflächentechnik und sonstiger Güter, die im Rahmen des Unternehmens als Handelsware branchenüblich vertrieben werden. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Seifert, André, Schmitten-Niederreifenberg einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1993 Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Steinbach (Taunus) (bisher Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 4972) nach Kronberg im Taunus beschlossen. | a) 05.11.2012 Schmidt b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 140/12) vom 18.01.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 23.01.2013 Schmidt b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 140/12) vom 13.03.2013 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung aufgehoben. | a) 21.03.2013 Schmidt b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 10/18) vom 02.03.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.03.2018 Gesche b) Fall 4 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 10/18) vom 08.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 19.06.2018 Gesche b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.