Handelsregister · HRB 8321

Chronologischer Auszug

Lackiersysteme Seifert GmbH · Amtsgericht Königstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lackiersysteme Seifert GmbH

b)
Kronberg im Taunus
Geschäftsanschrift:
In der Schneithohl 1, 61476 Kronberg im
Taunus

c)
Der Betrieb eines Handelsunternehmens
für Lackiersysteme und Oberflächentechnik
und sonstiger Güter, die im Rahmen des
Unternehmens als Handelsware
branchenüblich vertrieben werden.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Seifert, André, Schmitten-Niederreifenberg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Steinbach (Taunus) (bisher Amtsgericht
Bad Homburg v. d. Höhe HRB 4972) nach Kronberg im
Taunus beschlossen.
a)
05.11.2012
Schmidt

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 140/12) vom 18.01.2013 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
23.01.2013
Schmidt

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 140/12) vom 13.03.2013 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
21.03.2013
Schmidt

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 10/18) vom 02.03.2018 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.03.2018
Gesche

b)
Fall 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 10/18) vom 08.06.2018 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Von Amts wegen eingetragen.
a)
19.06.2018
Gesche

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.