Die Beratung und Entwicklung jeglicher Marketingaktivitäten für Unternehmen als Dienstleistung, die Gestaltung von Unternehmenskommunikation im Sinne einer grafischen, gestalterischen Schöpfung sowie der Entwicklung kreativer Dienstleistungen im weitesten Sinne.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heiko Depner
Darmstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jean Moritz Neuschitzer
Darmstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 6 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung) und 15 (Wettbewerbsverbot, Öffnungsklausel) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die ersatzlose Streichung des § 15 (Wettbewerbsverbot, Öffnungsklausel) beschlossen. Daraufhin wurde auch die fortlaufende Neunummerierung der Folgeparagrafen beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.