Handelsregister · HRB 42345

Chronologischer Auszug

La Cave Gaststättenbetriebs GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
La Cave Gaststättenbetriebs GmbH

b)
Osthofen
Geschäftsanschrift:
Karl-Liebknecht-Straße 1-4, 67574 Osthofen

c)
Der Betrieb von Gaststätten aller Art,
insbesondere der Betrieb der Gaststätte
"Weißes Ross" in 67574 Osthofen, Friedrich-
Ebert-Straße 50 sowie der dazugehörige
Hotelbetrieb.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nach Namensberichtigung:
Geschäftsführer:
Schneider-Biegi, Wilfried, Worms, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1984, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und 3
(Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die
Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim
HRB 3849) nach Osthofen und die Änderung des
Gegenstandes beschlossen.
a)
23.10.2009
Röttger

b)

Tag der ersten
Eintragung:
11.12.1984
beim Amtsgericht
Mannheim
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 5/2013)
vom 22.03.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
05.04.2013
Lotz

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 5/2013)
vom 15.04.2013 sind die vorläufige Insolvenzverwaltung und
die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, aufgehoben.
a)
26.04.2013
Groß

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.