Handelsregister · HRB 42345
Chronologischer Auszug
La Cave Gaststättenbetriebs GmbH · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) La Cave Gaststättenbetriebs GmbH b) Osthofen Geschäftsanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 1-4, 67574 Osthofen c) Der Betrieb von Gaststätten aller Art, insbesondere der Betrieb der Gaststätte "Weißes Ross" in 67574 Osthofen, Friedrich- Ebert-Straße 50 sowie der dazugehörige Hotelbetrieb. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Nach Namensberichtigung: Geschäftsführer: Schneider-Biegi, Wilfried, Worms, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1984, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und 3 (Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 3849) nach Osthofen und die Änderung des Gegenstandes beschlossen. | a) 23.10.2009 Röttger b) Tag der ersten Eintragung: 11.12.1984 beim Amtsgericht Mannheim | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 5/2013) vom 22.03.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.04.2013 Lotz b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 5/2013) vom 15.04.2013 sind die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 26.04.2013 Groß b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.