Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
Die Vertretungsmach des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass für Rechtsgeschäfte im Werte von 500,00 Euro oder mehr die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Tag der ersten Eintragung: 06.02.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.