Handelsregister · HRB 11201

Registerinformationen

L + W Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Fritzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
L + W Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Guxhagen
Geschäftsanschrift
Fuldatalstraße 15, 34302 Guxhagen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11201
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Letzte Eintragung
20.05.2011
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, die insbesondere Anlagen zur Stromversorgung betreiben.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Frank Lengemann

Guxhagen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1997 zuletzt geändert am 15.10.1997
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 hat ferner die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 19.01.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertragsänderung Blatt 16 ff. Sonderband
  • Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Gesellschafterbeschluß Blatt 36 ff Sbd.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 39ff Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.