Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende und der Schriftführer vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 10 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 739 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 01.11.2005.
Satzung
Satzung vom 25.01.1998
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.