Handel mit Maschinen aller Art, die insbesondere der Bindung und somit der Befestigung von Stahl dienen, beispielsweise Bindungsmaschinen, Stahlbiegemaschinen und Stahlschneidemaschinen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steven Jan Emiel Raedts
Herent
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ralf Hubert Gertrudis Jacobus Strikers
Amersfoort
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.09.1990 zuletzt geändert am 26.10.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Stammkapital redaktionell) und § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.02.2006.
Tag der ersten Eintragung: 11.01.1991
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 64
Fall 3
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KYOCERA Fastening Solutions Germany GmbH", Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23705) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.