Handelsregister · VR 420514

Chronologischer Auszug

Kyffhäuser-Karate-Dojo e.V. · Amtsgericht Sondershausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kyffhäuser-Karate-Dojo e.V.

b)
Bad Frankenhausen
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtig.

Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert im
Einzelfall von mehr als 250,00 EUR ist die Zustimmung
des Finanzwartes und bei Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert von mehr als 1000,00 EUR ist die
Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.

b)
Vorstandsmitglied:
Reichelt, Olaf, Bad Frankenhausen/Kyffhäuser,
*XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Abt, Dominik, Gorsleben, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 07.09.2008 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
13.12.2008.
a)
25.11.2013
Schröder

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.11.2008.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 5 (Erwerb
Mitgliedschaft), 12 (Aufgaben und Zuständigkeit Gesamtvorstand) und 14 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
03.04.2014
Schröder
3a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im
Einzelfall von mehr als 1000,00 Euro ist die Zustimmung
des Finanzwirtes erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2017 und 15.05.2017 hat die Änderung der §§ 1
(Name und Sitz), 2 (Zweck des Verein), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 14 (Vorstand), 18
(Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
25.07.2017
Fürstenberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.