Handelsregister · HRB 6142

Registerinformationen

KWO Kraftwerke Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KWO Kraftwerke Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Oberstdorf
Geschäftsanschrift
Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6142
Gericht
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Letzte Eintragung
18.05.2022
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der KWO Kraftwerke GmbH & Co. Oberstdorf KG, mit dem Sitz in Oberstdorf, die folgenden Unternehmensgegenstand hat: Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftwerken.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Albert Geiger

Oberstdorf

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Herbert Gambeck

Oberstdorf

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.02.1997
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2002 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,406 EUR auf 26.000 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital), 6 Absatz 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 8 Absatz 3 (Stimmkraft) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.05.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7/18 So.
  • Beschluss Bl. 27/33 SB; neue Satzung Bl. 35/42 SB;
  • Anmeldung Bl. 35/40 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.