die Beratung und Umsetzung von Kommunikationsdienstleistungen im Gesundheitswesen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen und Dienstleistungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Kleinoeder
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Martin Roy
Scharnebeck
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Melanie Howe
Kakensdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 47 - 50 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 07.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03./11.05.2011 hat die Änderung bzw. Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3, 7, 8, 9, 10, 11, 13 und 14 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Erbfolge), 13 (Einziehungsvergütung) und § 14 (Zahlbarkeit der Einziehungsvergütung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.