Handelsregister · HRB 11731

Registerinformationen

KVI Kasseler Verkehrs-Institut Unternehmensberatungs- und Vertriebs-GmbH · Amtsgericht Fritzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KVI Kasseler Verkehrs-Institut Unternehmensberatungs- und Vertriebs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Malsfeld
Geschäftsanschrift
Ulmenweg 10, 34323 Malsfeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11731
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Letzte Eintragung
20.05.2010
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und Fertigung von Einrichtungen, Apparaten, Geräten und Anlagen für Fahrausbildungen, Fahrschulen und Verkehrsinstituten einschließlich von Software für Fahrausbildungen sowie der Vertrieb und Service von Fahrschulsimulatoren. Ferner die Beratung von Unternehmen die auf dem Gebiet der Verkehrsschulungen tätig sind, die Vermittlung des Know Hows im Verkehrsschulungsbereich sowie der Vertrieb entsprechender Konzepte im Wege des Franchising einschließlich der Entwicklung von Marketingkonzepten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hilmar Dobslaw

Malsfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Hildegard Dobslaw

Malsfeld

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kassel (bisher Amtsgericht Kassel HRB 13129) nach Malsfeld beschlossen.

Freitext

  • von Amts wegen berichtigend eingetragen:

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.